Jahresendspurt-Symptome

Liebe Leserin, lieber Leser!

Auch wenn die typischen Jahresendspurt-Symptome durch Corona etwas anders sind und die Festtage deutlich ruhiger ausfallen als üblich, so hat sich das Gesundheitsministerium, respektive der Bundestag, noch einmal mächtig ins Zeug gelegt.

Verschiedene Gesetze fördern Pflege und digitale Infrastruktur

In rascher Folge wurden dort in den vergangenen Wochen Gesetze verabschiedet, die es uns – ganz im Sinne weihnachtlicher Gaben – ermöglichen, zumindest ein paar Leistungen und Services für Sie, unsere Versicherten, zu verbessern.

Ihr direkter Draht zur BKK: App, Online-Gechäftsstelle und ePA

Mit Beginn des neuen Jahres werden alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Ab Januar 2021 können Sie als Versicherte diese freiwillig nutzen.

Ganz ohne gesetzliche Verpflichtung haben wir für Sie unseren Kundenservice ausgebaut. Ab sofort können Sie unsere digitalen Service-Angebote nutzen. Mit unserer BKK Groz- Beckert App und der Online-Geschäftsstelle sind wir auch nach Geschäftsschluss für Sie da.

Bessere Versorgung für Pflegebedürftige

  • Das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ soll dafür sorgen, dass Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgt werden können, und den Zugang zur medizinisch-geriatrischen Rehabilitation wesentlich erleichtern.
  • Das „Krankenhauszukunftsgesetz“ fördert mit 4,3 Milliarden Euro moderne Notfallkapazitäten und sorgt für eine verbesserte digitale Infrastruktur.
  • Das „Versorgungsverbesserungsgesetz“ soll zusätzliche Hebammenstellen und Kinderkrankenhäuser fördern sowie für mehr Pflegehilfskräfte in Einrichtungen sorgen

FFP2 Schutzmasken für Risikogruppen

Durch Rechtsverordnung sollen Personen über 60 Jahre und Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko mit FFP2 Schutzmasken durch Apotheken versorgt werden. Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren mit einem Anspruchsnachweis über den Personalausweis sowie ab Januar 2021 über Gutscheine, die durch die Krankenkassen versendet werden sollen. Wir werden hier selbstverständlich für Sie am Ball bleiben und Sie rechtzeitig versorgen.

Eine weitere gute Nachricht haben wir für alle unsere Mitglieder zum Jahreswechsel parat: Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 von 1,1 % auf 1,3 % steigt, bleibt der Zusatzbeitrag unserer BKK stabil bei 0,9 %.

Genießen Sie die Feiertage, auch wenn sie dieses Jahr etwas anders ausfallen und bleiben Sie vor allem gesund.

Ihr
Ralf Feyrer

Veröffentlicht am: 21.12.2020 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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