Homöopathie

Was bedeutet Homöopathie?

Similia similibus curentur – Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt. Diese Regel ist das Grundprinzip der Homöopathie. Damit ein homöopathisches Arzneimittel wirken kann, wird zunächst genau geprüft, inwieweit es mit den Symptomen des Erkrankten in wechselseitiger Beziehung steht. Dabei wird die zu behandelnde Krankheit nicht als losgelöstes Phänomen betrachtet. Ein homöopathischer Arzt nimmt sich die Zeit, den Mensch in seiner Ganzheit wahrzunehmen.

Leistungen der BKK Groz-Beckert im Bereich Homöopathie

Bei welchen Erkrankungen kann Homöopathie helfen?

Homöopathische Mittel sind im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln frei von Nebenwirkungen, beinhalten keine chemischen Zusatzstoffe und gelten als hochwirksam bei akuten und bei chronischen Erkrankungen z.B. Asthma, Migräne, Colitis (chron. Darmentzündung), Neurodermitis, Rheuma u. v. m. Die Auswahl des Mittels richtet sich nach den jeweiligen Beschwerden und wird daher individuell auf dem Patienten abgestimmt.

Welche Kosten habe ich bei einer homöopathischen Behandlung?

Arzneimittel: Die Kosten für die homöopathischen Heil- und Arzneimittel dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht übernehmen. Dies bedeutet, dass homöopathische Arzneimittel vom Patienten selber bezahlt werden müssen.

Diese homöopathischen Leistungen erhalten Sie mit Ihrer Gesundheitskarte

Bei wem darf ich mich behandeln lassen?

Der Integrierte Versorgungsvertrag unserer BKK Groz-Beckert umfasst ausschließlich die klassische Homöopathie. Besondere Behandlungsformen, wie z. B. die Therapie nach Dr. Schüssler (Schüssler-Salze) und die Bachblüten-Therapie gehören nicht zu den klassischen Behandlungsinhalten.

Versicherte der BKK Groz-Beckert können sich bei teilnehmenden Vertragsärzten, die die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führen oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) haben, kostenlos beraten lassen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seinen Beitritt zum Vertrag gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.

Da bei der Homöopathie der Mensch als Ganzes betrachtet wird – benötigt insbesondere die Erstanamnese (Dauer ca. 1 Stunde) viel Zeit. Sie sollten deshalb bereits bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass Sie sich homöopathisch behandeln lassen wollen.

Vor Beginn der Behandlung legen Sie dann – wie gewohnt – Ihre Versichertenkarte vor. Der Arzt bittet Sie daraufhin eine Teilnahme- und Einverständniserklärung auszufüllen.

Wo finde ich einen teilnehmenden Arzt?

Wir können die homöopathischen Leistungen nach dem Integrierten Versorgungsvertrag Homöopathie nur bei am Vertrag teilnehmenden Ärzten übernehmen. Für einige Ärzte gelten dabei unter Umständen Einschränkungen, was die Abrechnung einzelner Leistungen betrifft.

Die Ärzteliste Homöopathie zeigt Ihnen, welcher Arzt in Ihrer Nähe am Homöopathie-Vertrag teilnimmt.

Gibt es weitere homöopathische Leistungen die mit der BKK Groz-Beckert abgerechnet werden können?

Neben unserem integrierten Versorgungsvertrag zur Homöopathie gibt es vereinzelt Ärzte, die eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW) für homöopathische Leistungen besitzen. Welche dies sind, können Sie über die Arztsuche der KV BW erfahren.


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