Freiwillige Versicherung

Gut aufgehoben bei der BKK Groz-Beckert

Nicht jeder in Deutschland unterliegt der Versicherungspflicht. Für diese Personen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Was muss ich tun, um mich freiwillig bei der BKK Groz-Beckert zu versichern?

Es kommt darauf an, ob Sie bereits Mitglied der Groz-Beckert BKK sind oder nicht.

Mitglied BKK Groz-Beckert

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen über Ihre Einkommensverhältnisse und die Versicherung kann nach Erhalt dieses Einkommensfragebogens weitergeführt werden.

Neukunde

Stellen Sie einfach einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung. Allerdings unter Beachtung der Vorversicherungszeit.

Wenn Sie

  • direkt zuvor im europäischen Ausland gesetzlich krankenversichert waren oder
  • Ihr neugeborenes Kind nicht in die Familienversicherung kann, da der Vater oder die Mutter des Kindes nicht gesetzlich krankenversichert sind (Vorversicherungszeit des gesetzlich versicherten Elternteiles muss erfüllt sein)

dann müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert gewesen sein.

Beitragsbemessung

Die beitragspflichtigen Einnahmen der freiwillig Versicherten richten sich grundsätzlich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt - Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.) zu berücksichtigen.

Überschreiten die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze wird die Beitragshöhe auf den Höchstbeitrag begrenzt. Unterschreiten die Einnahmen eine bestimmte Grenze, so erfolgt die Beitragsberechnung aus der sogenannten Mindeststufe.

Mindestbeitrag

Jahr Beitrags­bemessungs­entgelt Kranken­versicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Kranken­versicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflege­versicherung ohne Kinderzuschlag Pflege­versicherung mit Kinderzuschlag
01.01.2023 1.131,67 Euro 165,22 Euro 158,43 Euro 4,53 Euro 34,52 Euro 38,48 Euro
             

Höchstbeitrag

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Krankenversicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag
01.01.2023 4.987,50 Euro 728,18 Euro 698,62 Euro 19,95 Euro 152,12 Euro 169,58 Euro

Anwartschaft

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag
01.01.2023 Beitragsbemessungsentgelt 339,50 Euro Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag 49,57 Euro 1,36 Euro 10,35 Euro 11,54 Euro
Globales Abschlusselement - 2-Spalten Container (33/66) (Kopie 1)

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