Freiwillige Versicherung
Gut aufgehoben bei der BKK Groz-Beckert
Nicht jeder in Deutschland unterliegt der Versicherungspflicht. Für diese Personen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.
Grundvoraussetzungen
Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.
Was muss ich tun, um mich freiwillig bei der BKK Groz-Beckert zu versichern?
Es kommt darauf an, ob Sie bereits Mitglied der Groz-Beckert BKK sind oder nicht.
Mitglied BKK Groz-Beckert
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen über Ihre Einkommensverhältnisse und die Versicherung kann nach Erhalt dieses Einkommensfragebogens weitergeführt werden.
Neukunde
Stellen Sie einfach einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung. Allerdings unter Beachtung der Vorversicherungszeit.
Wenn Sie
- direkt zuvor im europäischen Ausland gesetzlich krankenversichert waren oder
- Ihr neugeborenes Kind nicht in die Familienversicherung kann, da der Vater oder die Mutter des Kindes nicht gesetzlich krankenversichert sind (Vorversicherungszeit des gesetzlich versicherten Elternteiles muss erfüllt sein)
dann müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert gewesen sein.
Beitragsbemessung
Die beitragspflichtigen Einnahmen der freiwillig Versicherten richten sich grundsätzlich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt - Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.) zu berücksichtigen.
Überschreiten die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze wird die Beitragshöhe auf den Höchstbeitrag begrenzt. Unterschreiten die Einnahmen eine bestimmte Grenze, so erfolgt die Beitragsberechnung aus der sogenannten Mindeststufe.
Mindestbeitrag
Jahr | Beitragsbemessungsentgelt | Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche | Krankenversicherung ohne Krankengeld | Zusatzbeitrag | Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag | Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag |
---|---|---|---|---|---|---|
01.01.2023 | 1.131,67 Euro | 165,22 Euro | 158,43 Euro | 4,53 Euro | 34,52 Euro | 38,48 Euro |
Höchstbeitrag
Jahr | Beitragsbemessungsentgelt | Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche | Krankenversicherung ohne Krankengeld | Zusatzbeitrag | Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag | Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag |
---|---|---|---|---|---|---|
01.01.2023 | 4.987,50 Euro | 728,18 Euro | 698,62 Euro | 19,95 Euro | 152,12 Euro | 169,58 Euro |
Anwartschaft
Jahr | Beitragsbemessungsentgelt | Krankenversicherung ohne Krankengeld | Zusatzbeitrag | Pflegeversicherung ohne Kinderzuschlag | Pflegeversicherung mit Kinderzuschlag |
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01.01.2023 | Beitragsbemessungsentgelt 339,50 Euro | Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag 49,57 Euro | 1,36 Euro | 10,35 Euro | 11,54 Euro |

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