Freiwillige Versicherung

Gut aufgehoben bei der BKK Groz-Beckert

Nicht jeder in Deutschland unterliegt der Versicherungspflicht. Für diese Personen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Ansprechpartner

Franziska Müller

Franziska Müller

Mitgliederservice, Finanzen und Ersatzansprüche

Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Was muss ich tun, um mich freiwillig bei der BKK Groz-Beckert zu versichern?

Es kommt darauf an, ob Sie bereits Mitglied der Groz-Beckert BKK sind oder nicht.

Mitglied BKK Groz-Beckert

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen über Ihre Einkommensverhältnisse und die Versicherung kann nach Erhalt dieses Einkommensfragebogens weitergeführt werden.

Neukunde

Stellen Sie einfach einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung. Allerdings unter Beachtung der Vorversicherungszeit.

Wenn Sie

  • direkt zuvor im europäischen Ausland gesetzlich krankenversichert waren oder
  • Ihr neugeborenes Kind nicht in die Familienversicherung kann, da der Vater oder die Mutter des Kindes nicht gesetzlich krankenversichert sind (Vorversicherungszeit des gesetzlich versicherten Elternteiles muss erfüllt sein)

dann müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert gewesen sein.

Beitragsbemessung

Die beitragspflichtigen Einnahmen der freiwillig Versicherten richten sich grundsätzlich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt - Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.) zu berücksichtigen.

Überschreiten die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze wird die Beitragshöhe auf den Höchstbeitrag begrenzt. Unterschreiten die Einnahmen eine bestimmte Grenze, so erfolgt die Beitragsberechnung aus der sogenannten Mindeststufe.

Mindestbeitrag ab 2026

Jahr Beitrags­bemessungs­entgelt Kranken­versicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Kranken­versicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2026 1.318,33 Euro 192,48 Euro 184,57 Euro 44,82 Euro 55,37 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2026 47,46 Euro 44,16 Euro 40,87 Euro 37,57 Euro 34,28 Euro

Höchstbeitrag ab 2026

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Krankenversicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2026 5.812,50 Euro 848,63 Euro 813,75 Euro 197,63 Euro 244,13 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2026 209,25 Euro 194,72 Euro 180,19 Euro 165,66 Euro 151,13 Euro

Anwartschaft ab 2026

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2026 395,50 Euro 57,74 Euro 13,45 Euro 16,61 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2026 14,24 Euro 13,25 Euro 12,26 Euro 11,27 Euro 10,28 Euro

Mindestbeitrag 2025

Jahr Beitrags­bemessungs­entgelt Kranken­versicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Kranken­versicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2025 1.248,33 Euro 182,26 Euro 174,77 Euro 31,21 Euro 52,43 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2025 44,94 Euro 41,82 Euro 38,70 Euro 35,58 Euro 32,46 Euro

Höchstbeitrag 2025

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Krankenversicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2025 5.512,50 Euro 804,83 Euro 771,75 Euro 137,81 Euro 231,53 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2025 198,45 Euro 184,67 Euro 170,89 Euro 157,11 Euro 143,33 Euro

Anwartschaft 2025

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2025 374,50 Euro 54,68 Euro 9,36 Euro 15,73 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2025 13,48 Euro 12,55 Euro 11,61 Euro 10,67 Euro 9,74 Euro

Umfassende Betreuung ist mehr als nur Medizin.
Es geht auch darum, da zu sein.

Gesundheit in Ihrer Nähe

Für Sie haben wir immer ein offenes Ohr.

07431 89345 -0
Fax: 07431 89345 -99
info@bkk-gb.de

So finden Sie uns.

Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt 

Postanschrift: Postfach
10 00 27, 72421 Albstadt