Medizinische Vorsorge und Rehabilitation

Unsere Kurleistungen

Ob als Vorsorgeleistung, die eine Schwächung der Gesundheit beheben soll oder als Rehabilitationsleistung zur Beseitigung oder Linderung von bereits bestehenden Krankheiten oder Behinderungen gilt: Wir übernehmen die Kosten für Kuren, wenn die Therapiemöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sind. Je nachdem, wie schwerwiegend die Erkrankung ist, ambulant oder stationär.

Folgende Leistungen bieten wir an:

Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Bei diesen Leistungen (früher Badekur genannt) werden bestimmte örtliche Gegebenheiten (z.B. Heilquellen, Klima) an anerkannten Kurorten genutzt. Für Anreise Unterkunft und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst. Wir tragen die Kosten für die kurärztliche Behandlungen einschließlich der verordneten Arzneimittel sowie für kurortspezifische Heilmittel wie z.B. Bäder und Massagen, Krankengymnastik und vieles mehr.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind Zuzahlungen zu leisten. Für die ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen bezahlen wir Ihnen einen Zuschuss für die von Ihnen selbst finanzierten Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten. Dieser beträgt 16,00 Euro pro Tag. Bei chronisch kranken Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr beträgt der Zuschuss sogar 25,00 Euro.

Die Höhe des Zuschusses für diese Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ist durch jede Krankenkasse individuell in der Satzung festzulegen. Hierbei haben wir für unsere Versicherten den vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum voll ausgeschöpft: Wir gewähren mit den oben genannten Beträgen den höchstmöglichen Zuschuss.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Wenn ambulante Leistungen nicht mehr ausreichen, um das Ziel der Vorsorge und Rehabilitation zu erreichen, und die ständige Anwesenheit der Kurärzte und des therapeutischen Personals notwendig ist, übernehmen wir die Kosten für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen in speziellen Einrichtungen. Dort werden unsere Versicherten nicht nur behandelt und therapiert, sondern sind dort auch untergebracht.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Wir übernehmen hierbei grundsätzlich die vollen Kosten für Sie. Sie bezahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10,00 Euro für jeden Tag der Maßnahme.

Anschlussheilbehandlung

Ist im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung die Rehabilitation in einer speziellen Einrichtung erforderlich, sind wir ebenfalls für Sie da. Auch hier übernehmen wir die Kosten für die ärztliche Behandlung, die Therapie sowie für die Unterkunft und die Verpflegung.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu einer Anschlussheilbehandlung aufgenommen werden, beträgt die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10,00 Euro pro Belegungstag. Jedoch fallen insgesamt für nur 28 Tage im Kalenderjahr Zuzahlungen an. Dabei werden die Zuzahlungen für in diesem Jahr bereits stattgefundenen Krankenhausbehandlungen mitgerechnet.

Geriatrische Rehabilitation

Vor allem ältere Versicherte oder Menschen mit mehreren Begleiterkrankungen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim müssen, sondern weiter nach den eigenen Vorstellungen ihren Alltag gestalten können. Die geriatrische Rehabilitation ist vom Behandlungskonzept speziell auf diese Patienten und dieses Rehabilitationsziel eingestellt.
Neben der stationären geriatrischen Rehabilitation kann diese auch in der Nähe des Wohnortes oder durch mobile Reha-Teams durchgeführt werden.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Auch bei der geriatrischen Rehabilitation sind Zuzahlungen wie bei der stationären Rehabilitation oder der Anschlussheilbehandlung zu leisten.

Kuren für die Familie

Berufstätigkeit, Haushalt, Kinder – die Stressfaktoren für Mütter und Väter sind hoch. Das kennen viele nicht nur durch eigene Erfahrungen, auch statistische Zahlen können diesen Trend belegen. Familien nehmen bei unserer BKK seit jeher eine besondere Rolle ein. Mit unseren Kurleistungen für Familien wollen wir diese wichtige und stützende Gemeinschaft erhalten und stärken.
Dabei sind die Möglichkeiten und Behandlungsformen immer am jeweiligen Behandlungsbedarf ausgerichtet. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für die Familie können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Hierbei sind folgende Konstellationen möglich:

  • Reine Mutter oder Vaterkur
  • Mutter-/Kind(er)kur oder Vater-/Kind(er)kur
  • Mutter-/Vater-/Kind(er)kur

Kostenübernahme und Zuzahlung

Auch bei diesen Kuren sind Zuzahlungen für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu leisten. Die Höhe richtet sich jeweils nach den oben bereits genannten Regelungen zur ambulanten oder stationären Vorsorge und Rehabilitation.


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