Heil- und Hilfsmittel

Für eine schnelle Genesung

Wir übernehmen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.

Werden Sie mithilfe der Osteopathie gesund

Heilmittel

Nicht immer reicht bei einer Krankheit die ärztliche Behandlung oder die Verordung von Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Hierzu zählen vor allem Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.

Zuzahlung

Für BKK Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten des Heilmittels, zuzüglich 10,00 Euro je Verordnung.

Hilfsmittel

Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen werden Hilfsmittel zur Unterstützung benötigt. Das sind z.B. Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte. Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung über ein Hilfsmittel ausstellt, können Sie dieses bei einem unserer Vertragspartner einreichen. Dieser wird sich dann mit unserer BKK in Verbindung setzen und sich um die Kostenübernahme bemühen.

Informationen zu unseren Vertragspartnern erhalten Sie über unseren Service „hello Hilfsmittel“. hello Hilfsmittel unterstützt Sie kinderleicht auf dem Weg zum Hilfsmittel und bietet eine digitale Möglichkeit, um sich im Hilfsmitteldschungel zurecht zu finden. So kann eine schnellere und unkomplizierte Versorgung mit dem verordneten Hilfsmittel durch regionale Vertragspartner sichergestellt werden.

Zuzahlung

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Hilfsmittel, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. In keinem Fall zahlen Sie aber mehr als die tatsächlichen Kosten. Ist das Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt (z.B. Ernährungssonden), beträgt die Zuzahlung 10 % je Packung, höchstens aber 10,00 Euro für den gesamten Monatsbedarf.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen dürfen nur noch in ganz bestimmten Ausnahmefällen übernommen werden. Welche diese sind, verraten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Zusätzliche Absicherung

Mit einer Zusatzversicherung für Sehhilfen müssen Sie bei Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen keine Kompromisse eingehen. Mit den ExtraPlus Tarifen der Barmenia können Sie sich die Brille leisten, die Ihnen wirklich gefällt. Auch bei Heil- und Hilfsmitteln können Sie mit Extraplus weitere Leistungen privat absichern.

Klicken Sie einfach auf die untenstehenden Links und erfahren Sie mehr zu den kostengünstigen Exklusivangeboten der Barmenia für BKK Versicherte.

Hinweis

„Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.“


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