Kassenwechsel

Sie möchten unsere Vorteile auch genießen?

Dann werden Sie Mitglied der BKK Groz-Beckert. Das ist ganz einfach und unkompliziert, wenn Sie Mitarbeiter von Groz-Beckert, eines Tochterunternehmens am Standort Albstadt oder der Groz-Beckert Service GmbH sind.

Hier erfahren Sie, wie ein Kassenwechsel abläuft. Doch keine Angst: dies dient alles nur zu Ihrer Information, denn wir begleiten Sie und erledigen für Sie jeden einzelnen Schritt, der für den Kassenwechsel notwendig ist. Ein Anruf genügt.

Hier geht´s zum Kassenwechsel

Erfahren Sie mehr über den Kassenwechsel

Exklusiv für Mitarbeiter von Groz-Beckert

Die BKK Groz-Beckert ist eine traditionelle Betriebskrankenkasse exklusiv für Groz-Beckert-Mitarbeiter, Mitarbeiter der Tochterunternehmen von Groz-Beckert am Standort Albstadt, der Groz-Beckert Service GmbH sowie deren Familienangehörige.

Damit wir Sie in unserer starken Versichertengemeinschaft als Mitglied begrüßen dürfen, muss eine Verbindung zu unserem Trägerbetrieb Groz-Beckert oder den weiteren oben genannten Unternehmen als Mitarbeiter/in oder Familienangehöriger eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin bestehen. Gerne beraten wir Sie, ob eine Mitgliedschaft bei unserer BKK Groz-Beckert möglich ist. Rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne.

So werden Sie Mitglied bei der BKK Groz-Beckert

Seit 1. Januar 2021 kinderleicht: Ihr Wechsel zur BKK

Durch eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes Verfahren ist nun ein Wechsel der Krankenkasse viel einfacher. Wie funktioniert das? Nach dem Jahreswechsel gilt ein neues Krankenkassenwahlrecht. Ab 1. Januar 2021 ist es deutlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Wir haben die neuen Regelungen für Sie zusammengefasst.

Krankenkassenwechsel bei bestehendem Versicherungsverhältnis

Wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat und Sie bei bestehendem Versicherungsverhältnis die Krankenkasse wechseln möchten, teilen Sie dies zukünftig ganz einfach Ihrer neuen Krankenkasse mit. Die Vorteile:

  • Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.
  • Die bisherige Krankenkasse erhält von der neuen über ein elektronisches Meldeverfahren die Information, dass ein Krankenkassenwechsel stattfinden soll. Nach Prüfung bestätigt die bisherige Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen das Ende der Mitgliedschaft. Die Rückmeldung an die neue Krankenkasse hat die gleiche Funktion wie die bisherige Kündigungsbestätigung, die ab 1. Januar 2021 entfällt.
  • Der Arbeitgeber wird zukünftig nur noch formlos durch das Mitglied über den Krankenkassenwechsel informiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse erfolgt elektronisch an den Arbeitgeber.
  • Die bisherige Bindungsfrist an die Krankenkasse wird von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzt.
  • Das Sonderkündigungsrecht bei Veränderung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags bleibt bestehen.

Krankenkassenwechsel bei Veränderungen im Versicherungsverhältnis

Wenn sich ab dem 1. Januar 2021 eine Änderung im Versicherungsverhältnis ergibt, kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist dann ebenfalls nicht mehr notwendig. Es reicht aus, bei der neuen Krankenkasse zu unterschreiben. Auch die Bindungsfrist entfällt. Dies gilt insbesondere

  • bei jedem Arbeitgeberwechsel,
  • bei einem Wechsel von der Pflichtversicherung in ein anderes Versicherungsverhältnis,
  • beim Eintritt in die Familienversicherung.

Eine Kündigung ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung notwendig.

Jetzt Mitglied werden, denn Qualität hat Bestand!

Sie haben Familienangehörige, die noch nicht von den Vorteilen unserer BKK profitieren oder sind selbst Mitglied einer anderen Krankenkasse? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und wechseln Sie kinderleicht zur BKK Groz-Beckert. Selbstverständlich beraten wir Sie sehr gerne individuell und umfassend über die Möglichkeiten eines Kassenwechsels sowie über unser Leistungsangebot und unseren besonderen Service. Denn auch wir möchten, dass Sie uns Ihre Gesundheit mit einem guten Gefühl anvertrauen.


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