Werner Krause
Vorsitzender im Verwaltungsrat (Gruppe der Arbeitgeber)
Der Verwaltungsrat ist eines der wichtigsten Organe unserer BKK. Er vertritt die Interessen des Arbeitgebers und der Versicherten bei wichtigen Entscheidungen. Wir stellen Ihnen hier die Mitglieder des Verwaltungsrates der laufende Legislaturperiode sowie deren Aufgaben vor.
Die BKK Groz-Beckert ist gemäß der gesetzlichen Definition eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die BKK von sogenannten Organen geleitet wird. Einerseits ist dies der hauptamtliche Vorstand, der für die laufenden Verwaltungsgeschäfte und die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zuständig ist. Andererseits der Verwaltungsrat, der die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Festsetzung des Beitragssatzes) trifft und den Vorstand überwacht.
Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Bei traditionellen BKK, wie der BKK Groz-Beckert, wird der Arbeitgebervertreter und sein Stellvertreter vom Arbeitgeber bestellt und verfügt über ebenso viele Stimmen wie die Versichertenvertreter.
Die Versichertenvertreter werden im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. Die Gruppe der Versicherten setzt sich aus sechs ordentlichen Mitgliedern und sechs Stellvertretern zusammen. Dabei sind alle Personenkreise (Arbeitnehmer, Rentner, Männer, Frauen und ein Vertreter der Gewerkschaft) berücksichtigt.
Folgende Personen gehören in der aktuellen Legislaturperiode (2017 – 2023) dem Verwaltungsrat der BKK Groz-Beckert an:
Vorsitzender im Verwaltungsrat (Gruppe der Arbeitgeber)
Stv. Vorsitzender im Verwaltungsrat (Gruppe der Versicherten)
Mitglied
Werner Krause
Stellvertreter
Ralf Feyrer
Mitglieder
IG Metall
1. Manfred Schinacher
2. Helmut Brösamle
3. Gabriela Gollmar
4. Manuela Bogenschütz
5. Ingo Allseits
6. Oliver Rimmele
Stellvertreter
IG Metall
1. Frank Haasis
2. Hubert Reinauer
3. Dieter Kalmbach
4. Walter Wadehn (IG Metall Beauftragter)
5. Thomas Stauß
6. Helmut Lay
Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen bei den gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie den Krankenkassen statt.
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