Kieferorthopädische Behandlung

Wir lassen Sie nicht im Stich

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

Kostenübernahme für Kinder unter 18 Jahren

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Übernahme in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten der Behandlung für das erste Kind. Für jedes weitere Kind werden 90 % der Kosten übernommen, solange beide Kinder gleichzeitig behandelt werden.

Sonderregelung bei Behandlungsbedürftigkeit

Wenn Sie selbst das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten der Behandlung bei schweren behandlungsbedürftigen Kieferanomalien übernommen.

Erstattung der Eigenbeteiligung

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %) der entstandenen Kosten. Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei.

Privatleistungen

Die Leistungen unserer BKK sorgen für eine qualitativ gute kieferorthopädische Behandlung ohne Aufzahlung. Um dies zu gewährleisten, gibt es klare Vorgaben, welche Leistungen übernommen werden können und welche nicht.

In den vergangenen Jahren bieten Zahnärzte und Kieferorthopäden immer häufiger Leistungen an, die über diese Versorgung hinausgehen. Oft stehen dabei gestiegene Ansprüche an die Ästhetik oder den Komfort im Vordergrund, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen.

Sprechen Sie daher mit dem Zahnarzt oder dem Kieferorthopäden über diese Wahlleistungen und fragen Sie gezielt nach den Kosten und den Vorteilen für die Behandlung.


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