Beitragssätze
Beitragssätze ab 1. Januar 2023
Hier haben wir die Beitragssätze in der Sozialversicherung 2023 für Sie zusammengestellt – so haben Sie alle Daten auf einem Blick.
Beitragssätze ab 1. Januar 2023 | Werte |
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Allgemeiner Beitragssatz Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. | 14,60% |
Ermäßigter Beitragssatz Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. | 14,00% |
Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert | 0,4% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,6% |
Pflegeversicherung mit Kindern | 3,05% |
Pflegeversicherung ohne Kinder | 3,4% |
Pflegeversicherung mit Beihilfe Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen. | 1,525% |
Beitrag zur Rentenversicherung | 18,60% |
Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) | 2,60% |
Umlagesätze für Arbeitgeber ab 1. Januar 2023 | Werte |
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Umlage (U1) Erstattung: 80 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden (für Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitbeschäftigten.) | 4,10% |
Umlage (U2) Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots | 0,35% |
Insolvenzgeldumlage Insolvenzversicherung für Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit | 0,06% |
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