Beitragssätze

Beitragssätze ab 1. Januar 2026

Hier haben wir die Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026 für Sie zusammengestellt – so haben Sie alle Daten auf einem Blick.

Beitragssätze ab 1. Januar 2026 Werte
Allgemeiner Beitragssatz Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. 14,60%
Ermäßigter Beitragssatz Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. 14,00%
Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert 3,4%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9%
Pflegeversicherung ohne Kinder 4,2%
Pflegeversicherung mit einem Kind oder mehreren Kindern über 25 Jahren 3,6%
Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25 Jahren 3,35%
Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25 Jahren 3,1%
Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25 Jahren 2,85%
Pflegeversicherung mit fünf Kindern unter 25 Jahren 2,6%
Beitrag zur Rentenversicherung 18,60%
Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) 2,60%
Umlagesätze für Arbeitgeber ab 1. Januar 2026 Werte
Umlage (U1) Erstattung: 80 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden (für Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitbeschäftigten.) 2,7%
Umlage (U2) Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots 0,55%
Insolvenzgeldumlage Insolvenzversicherung für Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit 0,15%

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