Kinderbonus

40 Euro Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Die Gesundheit Ihrer Kinder liegt uns besonders am Herzen. Mit unserer bewusst gesund Gesundheitsprämie für Kinder bis 15 Jahre unterstreichen wir dies und belohnen die Inanspruchnahme von Untersuchungen beim Kinderarzt, Schutzimpfungen und viele weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen mit bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr.

So einfach funktioniert die Teilnahme:

Wir senden Ihnen jährlich eine Bonuskarte zu, in welche Sie die während der Versicherung bei der BKK durchgeführten Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit Ihrer Kinder eintragen können. Lassen Sie sich Ihre Eintragungen einfach durch den Arzt/die Ärztin vom Veranstalter oder Verein bestätigen.

GRUNDbonus für Kinder

GRUNDbonus für Kinder

Wichtig ist, dass mindestens eine Maßnahme aus dem GRUNDbonus erfüllt ist. Damit sichern Sie sich die Auszahlung der Gesundheitsprämie für Ihr Kind.

Das zählt zum GRUNDbonus für Kinder:

Das wird belohnt Ihre Prämie
Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen U3 bis U9 beim Kinderarzt 10 Euro je Untersuchung
Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren 10 Euro
Untersuchung zur Zahngesundheit beim Zahnarzt (Zahnprophylaxeuntersuchung) 10 Euro im Jahr
Inanspruchnahme einer Schutzimpfung mit Kostenübernahme durch die BKK (auch bei Urlaubsreisen) 10 Euro im Jahr
ZUSATZbonus für Kinder

ZUSATZbonus für Kinder

Zusätzlich zum GRUNDbonus belohnen wir viele weitere Maßnahmen mit unserem ZUSATZbonus.

Das zählt alles zum ZUSATZbonus für Kinder:

Das wird belohnt Ihre Prämie
Teilnahme an einem Gesundheitskurs ohne Zuschuss der BKK für mindestens 12 Monate 10 Euro im Jahr
Teilnahme an einer Veranstaltung im Ausdauersport* 10 Euro je Teilnahme
Erfolgreiches Absolvieren des Deutschen Sportabzeichens oder des Deutschen Wanderabzeichens jeweils 10 Euro
Erfolgreiches Absolvieren eines Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes oder des Bewegungspasses des Turngaus Zollern-Schalksburg** jeweils 10 Euro
Aktive Mitgliedschaft im Sportverein, oder Fitnessstudio, regelmäßige Teilnahme am Rehabilitationssport oder Funktionstraining auf eigene Kosten 10 Euro im Jahr

* Walking, Nordic-Walking, Langstreckenlauf, Jogging, Radfahren, Eisschnelllauf (Langstrecke), Inlineskating (Langstrecke), Schwimmen, Skilanglauf, Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Wintertriathlon, Rudern, Paddeln

** Mehr Informationen zum Bewegungspass

So können Sie sich den Bonus für Ihr Kind auszahlen lassen

Damit wir Ihnen die bewusst gesund Gesundheitsprämie auszahlen können, reichen Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bonuskarte für Ihr Kind ein. Vergessen Sie dabei nicht, den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes sowie das Bonusjahr und Ihre Bankverbindung einzutragen. Wir erstatten Ihnen dann die Gesundheitsprämie auf das angegebene Konto.

Hinweise zum Ausfüllen der Bonuskarte

Im Innenteil Ihrer Bonuskarte befindet sich eine Tabelle mit 10 Spalten. Bitte tragen Sie in die Spalten 1 bis 10 jeweils die Bezeichnung der gesundheitsfördernden Maßnahme ein und setzen Sie in dieser Spalte ein entsprechendes Kreuz in das passende Feld im Bereich GRUNDbonus oder ZUSATZbonus.

Für die Bestätigung der Maßnahme durch den Arzt/die Ärztin, vom Veranstalter oder Verein nutzen Sie bitte die letzte Zeile der Spalte. Auf die Eintragung einer Bezeichnung der Maßnahme können Sie bei der Zahnvorsorgeuntersuchung, dem Sportabzeichen oder dem Wanderabzeichen verzichten. Dort genügt Ihr Kreuz im GRUNDbonus oder ZUSATZbonus.


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