Menschen hinter der BKK – die Selbstverwaltung
Prinzip der Selbstverwaltung – Was und wer steckt dahinter?
Im deutschen Gesundheitswesen gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass der Staat zwar gesetzliche Rahmenbedingungen vorgibt, die sich daraus ergebenden Aufgaben dann aber an gesetzliche Krankenkassen, Leistungserbringer oder Verbände abgibt. Diese Einrichtungen führen die Aufgaben zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung eigenverantwortlich durch. Doch wie genau funktioniert das System der Selbstverwaltung?
Verstehen, Mitgestalten, Mitentscheiden: Ihre Krankenkasse im Blick
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie Teil einer großen und wichtigen Gemeinschaft, die auf Mitbestimmung und gemeinsamer Verantwortung basiert. Der Verwaltungsrat und der Widerspruchsausschuss spielen dabei eine zentrale Rolle. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, was diese Gremien tun und warum sie für Sie als Versicherte so bedeutend sind.
Was ist die Selbstverwaltung?
Die Selbstverwaltung ist das Herzstück der BKK Groz-Beckert. Sie bedeutet, dass die Kasse nicht nur durch Beiträge finanziert wird, sondern auch eigenständig Entscheidungen trifft, die Ihre Versorgung betreffen. Dabei arbeiten Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber und der Vorstand der Krankenkasse eng zusammen. Ziel ist es, die Interessen aller Beteiligten zu vertreten und die Qualität sowie Transparenz der Leistungen sicherzustellen.
Der Verwaltungsrat: Das strategische Entscheidungsgremium
Während der Vorstand für die laufenden Verwaltungsgeschäfte verantwortlich zeichnet, ist der Verwaltungsrat für die Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung maßgebend. Damit ist der Verwaltungsrat ein wichtiges Selbstverwaltungsorgan, das die Geschicke der Krankenkasse maßgeblich beeinflusst und die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber vertritt. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die die Versicherten vertreten, und einem Arbeitgebervertreter. Die Versichertenvertreter werden im Rahmen der Sozialwahl gewählt; diese findet alle sechs Jahre statt. Der neue Verwaltungsrat der BKK Groz-Beckert trat im Juli 2023 sein Amt an.
Welche Aufgaben nehmen die Vertreter des Verwaltungsrats wahr?
- Satzung und autonomes Recht beschließen: Der Verwaltungsrat legt die Satzung der Krankenkasse fest, die die grundlegenden Regeln für die Krankenkasse enthält.
- Vorstand überwachen und entlasten: Der Verwaltungsrat überwacht die Arbeit des Vorstandes und beschließt am Ende eines jeden Jahres über seine Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr.
- Grundsatzentscheidungen treffen: Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind, wie z.B. die Festlegung von Zusatzbeiträgen oder die Entscheidung über den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien.
- Haushaltsplan aufstellen: Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung des Haushaltsplans der Krankenkasse verantwortlich und legt damit den finanziellen Rahmen für das kommende Jahr fest.
- Versicherten- und Arbeitgeberinteressen vertreten: Der Verwaltungsrat vertritt die Interessen der Versicherten und der Arbeitgeber gegenüber dem Vorstand und anderen Gremien.
Der Verwaltungsrat trifft sich regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, um die aktuellen Themen zu besprechen und Entscheidungen zu fällen. Wir stellen Ihnen heute zwei Mitglieder daraus vor:
Marika Boss, Verwaltungsratsvorsitzende der BKK Groz-Beckert (Arbeitgebervertreterin)
„Als Arbeitgebervertreterin im Verwaltungsrat der BKK Groz-Beckert ist es mir wichtig, die Werte unseres Unternehmens mit den Interessen der Versicherten in Einklang zu bringen. Die BKK Groz-Beckert ist seit ihrer Gründung im Jahr 1888 ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur. Sie ist Ausdruck unseres Engagements, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden aktiv zu fördern und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.“
Marc Arnold, Stv. Verwaltungsratsvorsitzender der BKK Groz-Beckert (Versichertenvertreter)
„Als Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der BKK Groz-Beckert möchte ich die Anliegen der Belegschaft einbringen und vorantreiben. Zwischen der BKK Groz-Beckert und den Kolleginnen und Kollegen besteht ein seit Jahren anhaltendes Vertrauensverhältnis, das auf Nähe, persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie verständnisvollem Umgang basiert. Unsere Belange werden schnell verstanden und berücksichtigt.“
Ein weiteres Gremium der Selbstverwaltung: Der Widerspruchsausschuss
Für Ihre Rechte bei Entscheidungen
Manchmal kommt es vor, dass Sie mit leistungs- oder versicherungsrechtlichen Entscheidungen der BKK nicht einverstanden sind. In solchen Fällen haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruchsausschuss überprüft in diesem Fall die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Verwaltung. Dabei trifft der Ausschuss seine Entscheidung unabhängig und unparteiisch. Er ist somit eine vorgeschaltete Instanz zum Sozialgericht.
Aufgaben des Widerspruchsausschusses
- Prüfung von Widersprüchen: Der Ausschuss prüft die Rechtmäßigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte und Sicherstellung von Rechtssicherheit im Leistungsprozess.
- Entscheidung über den Widerspruch: Er entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder er zurückgewiesen wird.
Im Regelfall läuft das Widerspruchsverfahren wie folgt ab: Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruchsausschuss prüft dann, unter Einbezug aller entscheidungsrelevanten Unterlagen die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Beurteilung der BKK und trifft seine Entscheidung.
Wichtig: Der Widerspruchsausschuss ist an alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden. Die Überprüfung erfolgt lediglich auf die korrekte Rechtsanwendung und Durchführung des Verfahrens. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen der Verwaltung erstreckt sich die Prüfung auf die sachgerechte Ausübung des Ermessens.
Warum sind diese Gremien auch wichtig für Sie?
Die Selbstverwaltung, der Verwaltungsrat und der Widerspruchsausschuss, stellen sicher dass Entscheidungen bei der BKK Groz-Beckert unter Beteiligung von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber getroffen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die demokratische Mitbestimmung bei wichtigen Fragen, beispielsweise zu Satzungsregelungen, Beitragssätzen oder Leistungsentscheidungen, systematisch berücksichtigt wird.
Veröffentlicht am: 08.07.2025 - Zuletzt geändert am: 28.07.2025

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