So werden pflegende Angehörige entlastet

80 Prozent in Deutschland zu Hause versorgt

Es sind beeindruckende Zahlen: Von insgesamt 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 3,3 Millionen, also 80 Prozent, zu Hause versorgt. Der weitaus überwiegende Teil sogar alleine durch Angehörige. Neben Pflegegeld und professioneller Pflege gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu entlasten – damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Pflegebedürftige haben die Wahl

Ohne Zweifel kostet die Pflege eines Angehörigen viel Kraft und Zeit. Aktuell können Pflegebedürftige zwischen diesen Optionen wählen:

  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
  • Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige
  • Einer Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld (siehe Tipp)

Geldleistungen nach Pflegegrad

Für die ausschließliche Pflege durch Angehörige gibt es ein Pflegegeld, das zum Beispiel 545 Euro monatlich bei Pflege- grad 3 und 728 Euro bei Pflegegrad 4 beträgt. Für eine professionelle Pflege (u. a. Körperpflege, Ernährung, Betreuung usw.) werden die Leistungen ab Januar 2022 erhöht.

Sie betragen:

Pflegegrad bis zum Gesamtwert von monatlich
2 724 Euro
3 1.363 Euro
4 1.693 Euro
5 2.095 Euro

Tipp

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden.

Dazu ein Beispiel: Wenn bei Pflegegrad 3 von den Sachleistungen in Höhe von 1.363 Euro 50 Prozent (= 681,50 Euro) abgerufen werden, wird das Pflegegeld ebenfalls zu 50 Prozent (= 272,50 Euro) ausbezahlt.

Gut zu wissen: Pflegesachleistungen lassen sich umwandeln

Die Pflegesachleistung wird nicht voll benötigt? Nicht verbrauchte Leistungen können dann – bis zu 40 Prozent des Anspruchs – für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet, also „umgewandelt“ werden. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 werden von den zur Verfügung stehenden 1.363 Euro monatlich nur 60 Prozent (= 817,80 Euro) beansprucht. Die übrigen 40 Prozent (= 545,20 Euro) können für eine Pflegebegleitung verwendet werden, um zum Beispiel die pflegende Ehefrau zu entlasten.

Den „Entlastungsbetrag“ nutzen

Wie der Name sagt, dient diese – zusätzliche – Leistung von 125 Euro monatlich (insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr) für Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung bzw. Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger).

Sie dient der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit:

  • Kurzzeit- bzw. Tages-/Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Besonderen Angeboten der Pflegedienste
  • Angeboten anderer Dienstleister, die vom Landratsamt anerkannt sind

Wer pflegt bei Urlaub oder Krankheit?

Ist der oder die Pflegende zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegekasse eine sogenannte „Verhinderungspflege“. Dies gilt für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.612 Euro – ggf. noch erhöht um bis zu 806 Euro für nicht beanspruchte Kurzzeitpflege. Übrigens: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Tages- oder Nachtpflege …

… sind ideale Optionen für Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro monatlich. Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld beansprucht werden.

Für die Kurzzeitpflege gibt es bis zu 3.386 Euro jährlich

Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere bei Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Kurzzeitpflege ist für maximal acht Wochen und bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr (das ist die aktuelle Leistung ab Januar 2022) vorgesehen, ggf. erhöht um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege.

Maßgebend sind, wie auch bei der Tages-/Nachtpflege, die pflegebedingten Aufwendungen. Wieder gilt: Die Hälfte des Pflegegeldes wird weitergezahlt.

Tipp: Auch diese Leistungen erleichtern die Pflege

  • Pflegeberatung
  • Pflegekurse
  • Digitale Pflegeanwendungen als neue Leistung
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Notrufsysteme, Verbrauchsprodukte)
  • Wohnungsanpassungen (z. B. Türverbreiterungen, pflegegerechter Umbau des Badezimmers)

Ihre Ansprechpartner

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Andrea Staffe

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Sonstige Leistungen und Pflegeversicherung

Regine Lebherz

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Nicole Ammann

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Veröffentlicht am: 21.12.2021 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024

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