Goodbye, gelber Zettel

Mit der eAU schreitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran

Beinahe jeder Arbeitnehmer hat sie schon einmal gebraucht: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt, auch Krankschreibung oder gelber Zettel genannt. Sie sorgt dafür, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall weiter Lohn bezahlt. Bislang mussten Versicherte diese Bestätigung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Damit wird jetzt sukzessive Schluss sein – dank der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Was Sie zum aktuellen Stand und den kommenden Entwicklungen wissen müssen, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Aktueller Stand und Entwicklung der eAU

1. Ab sofort versendet der Arzt die Krankschreibung

Vorbei sind die Zeiten, in denen Arbeitnehmer im Krankheitsfall die entsprechende Bescheinigung per Post oder digital an ihre Krankenkasse schicken mussten. Seit Oktober 2021 können alle deutschen Krankenkassen nämlich die eAU empfangen. Sofern die Arztpraxis technisch dazu in der Lage ist, sendet diese die eAU eigenständig ab – auch nach Hausbesuchen. Der Arzt unterschreibt die eAU dabei mit einer speziellen elektronischen Signatur. Aktuell gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Danach müssen alle Praxen dazu in der Lage sein.

2. Belege für Arbeitgeber werden – noch – ausgedruckt

Noch ist der Weg zur komplett papierlosen AU nicht vollständig geschafft. Aber Ausdrucke sollen Schritt für Schritt überflüssig werden. Ab Sommer 2022 sollen Ärzte die entsprechenden Belege nur noch auf expliziten Versicherten-Wunsch drucken. Denn dann werden die eAUs dem Arbeitgeber ebenfalls digital übermittelt – und Versicherte müssen sich um nichts mehr kümmern.

3. Der aktuelle Stand

Arbeitnehmer müssen Ihrem Arbeitgeber, wenn sie krank sind, aktuell noch weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbeschenigung vorlegen. Dies gilt bis voraussichtlich Juli 2022. Ab dann übernimmt das die Krankenkasse. Ihre Daten bleiben dabei sicher – denn Diagnosen werden dem Arbeitgeber auch weiterhin nicht gemeldet, sondern lediglich die (voraussichtliche) Dauer der Erkrankung.

Und wenn die Übermittlung der eAU seitens der Praxis an die Krankenkasse einmal nicht möglich ist? Dann gehen die digitalen Daten nicht verloren: Sie werden zwischengespeichert und verschickt, sobald die Technik wieder funktioniert. Bei größeren Ausfällen schickt die Praxis die AU auf althergebrachtem Weg per Post.

Die Vorteile der eAU im Überblick

  • Die digitale Übermittlung spart Zeit und Papier.
  • Die eAU kommt schneller und sicherer an als per Post.
  • Arbeitsunfähige Personen müssen die entsprechende Bescheinigung nach dem Arztbesuch nicht mehr der Krankenkasse schicken, sondern können sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren.

Veröffentlicht am: 21.12.2021 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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