Finanzausblick 2026

Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung

Bereits in den vergangenen Ausgaben der „bewusst gesund“ haben wir regelmäßig über die angespannte Finanzsituation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der gesamten Sozialversicherung berichtet. Eine Entspannung zeichnet sich bislang nicht ab – im Gegenteil: Die Finanzlage verschärft sich weiter, denn die Ausgaben steigen mit hoher Dynamik, während Einnahmesteigerungen nicht in selbem Maße folgen.

Die wichtigsten Änderungen im kommenden Jahr zusammengefasst

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab dem 1. Januar 2026 eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Die BBG steigt von aktuell 66.150 Euro jährlich (entspricht 5.512,50 Euro monatlich) auf 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich. Damit steigt der Betrag, bis zu dem die Beiträge erhoben werden. Der darüber hinaus gehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung steigt von 73.800 Euro auf 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich). Auch die Bezugsgröße steigt auf monatlich 3.955 Euro. Nach dem Wert der Bezugsgröße werden beispielsweise die Mindestgrundlage für die Beitragsberechnung der freiwilligen Versicherung oder die Rentenversicherungsbeiträge für die versicherungspflichtigen Pflegepersonen festgelegt.

Der GKV-Schätzerkreis hat für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von rund 369 Milliarden Euro prognostiziert, während die Einnahmen des Gesundheitsfonds auf etwa 312,3 Mrd. Euro geschätzt werden. Daraus ergibt sich für 2026 ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent.

Bei dem vom GKV-Schätzerkreis festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz handelt es sich lediglich um eine rechnerische Größe, die als Orientierungswert auf Bundesebene dient. Die tatsächliche Höhe des zu erhebenden Zusatzbeitragssatzes obliegt jeder Krankenkasse selbst, die durch eine entsprechende Finanzplanung und der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zum Jahresende einen individuellen Zusatzbeitragssatz festlegt.

Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf unsere Planung aus: Neben der prognostizierten Finanzierungslücke und den anhaltend hohen Ausgabensteigerungen trifft uns auch der morbiditätsorientierte Risikostukturausgleich, der insbesondere der regionalen Struktur im Zollernalbkreis erhebliche finanzielle Abschläge beschert. So wurden neben der Abschöpfung der Finanzreserven auch die Rücklagen abgebaut. Diese sind nun wieder im vorgeschriebenen Umfang aufzubauen. Dies zwingt uns dazu, im Rahmen einer vorausschauenden Finanzstrategie auch bei uns eine Anpassung des individuellen Zusatzbeitragssatzes vorzunehmen.

In der Verwaltungsratssitzung am 10. Dezember 2025 wurde für die BKK Groz-Beckert ein individueller Zusatzbeitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent für das Jahr 2026 beschlossen.

Alle Rechengrößen der Sozialversicherung im Jahr 2026 auf einen Blick

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Franziska Müller

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Mariana Baskaric

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Veröffentlicht am: 09.12.2025 - Zuletzt geändert am: 23.12.2025

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