Empfängerüberprüfung – Verification of Payee

Neue Sicherheit beim Überweisen

Seit Anfang Oktober sind alle Banken bei SEPA-Überweisungen dazu verpflichtet, den Namen des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers abzugleichen. Bei diesem Verfahren wird von Verification of Payee, kurz VOP, gesprochen.

Was bedeutet das für Sie als Versicherte der BKK?

Überprüfen Sie bei Überweisungen an uns, ob Sie als Zahlungsempfänger „Betriebskrankenkasse Groz-Beckert“ angegeben haben, damit Ihre Zahlungen korrekt zugeordnet und verbucht werden können.

Weicht der Name des Zahlungsempfängers durch kleine Schreibfehler ab, erhalten Sie meist einen Warnhinweis. Dies soll verhindern, dass Fehlüberweisungen getätigt werden. Nach dem Warnhinweis besteht die Möglichkeit, den Zahlungsempfänger und die IBAN zu prüfen oder zu korrigieren. Bitte prüfen Sie bei einem Warnhinweis unbedingt die Richtigkeit Ihrer Angaben, denn bei Durchführung der Zahlung tragen Sie das Risiko, falls das Geld an den falschen Empfänger überwiesen wird.

Unsere Daten im Überblick

  • Deutsche Bank
    DE45 653700750012621900
    DEUTDESS653
     
  • Sparkasse Zollernalb
    DE22 653512600062401403
    SOLADES1BAL
     
  • Commerzbank
    DE33 600400710540018900
    COBADEFFXXX

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Markus Biehler

Markus Biehler

Stv. Vorstand

Veröffentlicht am: 09.12.2025 - Zuletzt geändert am: 23.12.2025

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