Irene Knobel
Mitgliederservice
Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat, erhalten Sie seit Juli 2024 einen Zuschlag zur Rente. Über diesen Zuschlag wurden Sie direkt von der Rentenversicherung informiert. Zum 01. Dezember hat sich das Auszahlungsverfahren geändert. Bisher wurde der Zuschlag gesondert an Sie ausbezahlt, die Zahlung für Dezember vereint nun erstmals die Rentenzahlung mit der Zahlung des Zuschlags. Dieser wird auf Ihrem Rentenbescheid jedoch separat ausgewiesen.
Auch der Zuschlag ist grundsätzlich beitragspflichtig. Bei versicherungspflichtigen Rentnern wird der Beitrag aus dem Zuschlag direkt aus der Rente an uns abgeführt. Freiwillig versicherte Rentner müssen die Beiträge aus dem Zuschlag jedoch selbst an uns abführen.
Im Dezember haben wir nun erstmalig die Mitteilung über die Höhe der Zuschläge seit Juli 2024 erhalten. Sofern Sie uns diesen Rentenzuschlag in der Vergangenheit nicht mitgeteilt haben, werden wir Sie in den nächsten Wochen bezüglich der Zuschlagshöhe kontaktieren. Dies kann wegen der rückwirkenden Berechnung ab Juli 2024 zu einer Beitragsnachforderung führen. Hierüber werden wir Sie individuell Informieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie von diesen Änderungen nicht betroffen sind, wenn Sie keine Erwerbsminderungsrente, keine Zuschläge erhalten oder als Rentner versicherungspflichtig sind.

Veröffentlicht am: 09.12.2025 - Zuletzt geändert am: 23.12.2025

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