Elektronische Patientenakte (ePA)
Wir haben die wichtigsten Details der ePA nochmals für Sie zusammengefasst
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten wird ein wichtiger Schritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens gemacht. Die ePA ermöglicht eine papierlose, effiziente und transparente Dokumentation der Gesundheitsdaten. Sie stellt eine neue Möglichkeit dar, wie Versicherte ihre Gesundheitsinformationen selbst verwalten können. Doch was bedeutet die Einführung der ePA konkret für die Versicherten und worauf müssen sie achten?
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Sammlung medizinischer Daten, die ein Patient im Laufe seines Lebens anlegt. Sie wird von uns zur Verfügung gestellt und ermöglicht es den Versicherten, ihre Gesundheitsinformationen zentral zu speichern. Dazu gehören unter anderem Diagnosen, Behandlungsberichte, Laborergebnisse, Impfungen oder Medikamente.
Ein entscheidender Vorteil der ePA ist, dass sie nicht nur eine zentralisierte Speicherung der Gesundheitsdaten bietet, sondern auch den sicheren Austausch relevanter Daten zwischen verschiedenen medizinischen Systemen fördert. Dies ermöglicht Ärzten, Apothekern und anderen Gesundheitsdienstleistern einen schnellen Überblick über die Gesundheitsdaten, den Krankheitsverlauf oder die Medikamenteneinnahme und kann damit zu einer besseren Koordination der Behandlung beitragen.
Was ändert sich durch die Einführung der ePA?
Seit der Anlage der ePA für alle Versicherten, die nicht aktiv widersprochen haben, haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen automatisch Zugang zur elektronischen Patientenakte.
- Wer sich nicht aktiv für die Nutzung der ePA entscheidet, erhält diese dennoch – allerdings ist der Zugang zunächst passiv. Das bedeutet, dass die Versicherten nicht automatisch Daten in die Akte einpflegen können, sondern dies optional erfolgt.
- Wer die ePA aktiv nutzen möchte, hat die Möglichkeit, diese selbst zu verwalten und Daten darin zu speichern, etwa durch das Hochladen von Arztberichten, Röntgenbildern oder Impfnachweisen. Auch medizinische Notfalldaten wie eine Liste der wichtigsten Medikamente oder Informationen über bestehende Allergien können gespeichert werden. Diese Daten sind für alle beteiligten Ärzte sichtbar, was die Versorgung im Falle eines Notfalls oder bei einem Arztwechsel enorm erleichtern kann. Zugriffsberechtigungen lassen sich über die App aber auch einschränken. So können bestimmte Informationen auch nur für bestimmte Ärzte freigegeben werden.
Zudem wird die ePA auch für die elektronische Kommunikation mit dem behandelnden Arzt genutzt. Rezepte und Überweisungen können digital über die Akte ausgetauscht werden, was nicht nur den Aufwand für die Patienten verringert, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Ärzte und Apotheken.
Was müssen Versicherte tun, um die ePA zu nutzen?
Die aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, aber es gibt zahlreiche Vorteile, die für viele Versicherte den Entschluss zur Nutzung begünstigen dürften. Um davon zu profitieren, müssen Versicherte zunächst ihre elektronische Patientenakte aktiv einrichten. Dies erfolgt über die ePA-App der BKK Groz-Beckert
Nach der Registrierung in der ePA-App und der Einrichtung Ihrer Akte ist es wichtig, dass Sie Ihre Zugangsdaten für die ePA gut aufbewahren, da diese für den Zugriff auf die Akte erforderlich sind. Die Daten werden durch hohe Sicherheitsstandards, wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, geschützt, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten. Dennoch bleibt es Ihnen überlassen, welche Informationen Sie in die Akte hochladen und auch der Zugriff von Arztpraxen oder Apotheken kann über die ePA-App selbst gesteuert werden.
Die ePA ist so gestaltet, dass Sie die Kontrolle über Ihre Daten behalten. Sie können jederzeit entscheiden, welche Informationen Sie teilen möchten und welche nicht. Auch die Löschung von Daten oder das Abschalten der ePA ist jederzeit möglich, auch wenn die langfristige Speicherung von Gesundheitsdaten in vielen Fällen eine bessere Versorgung mit sich bringt.
Fazit: Die Einführung der elektronischen Patientenakte stellt einen bedeutenden Fortschritt im deutschen Gesundheitswesen dar. Sie verbessert die Transparenz und Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten und ermöglicht eine schnellere und präzisere Behandlung. Versicherte sollten sich daher frühzeitig mit den Funktionen der ePA auseinandersetzen und aktiv entscheiden, wie sie ihre Gesundheitsdaten darin speichern und verwalten möchten. Bei einer sorgfältigen Nutzung können sie von den zahlreichen Vorteilen profitieren und ihre medizinische Versorgung optimieren.
Worauf sollten Sie achten?
Obwohl die Einführung der elektronischen Patientenakte viele Vorteile mit sich bringt, gibt es einige Dinge, auf die Sie besonders achten sollten.
- Aktivierung und Verwaltung der Akte: Um die ePA vollständig nutzen zu können, müssen Sie die Akte aktiv einrichten.
- Datenschutz und Sicherheit: Auch wenn die ePA durch umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen geschützt wird, bleibt es entscheidend, dass Sie Ihre Zugangsdaten sicher aufbewahren und sich regelmäßig über die Sicherheitsvorkehrungen informieren. Das Teilen von Daten sollte immer bewusst und gezielt erfolgen.
- Datenpflege und Aktualisierung: Die ePA kann nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn die gespeicherten Informationen aktuell sind. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Gesundheitsdaten regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen von Medikamenten oder bei neuen Diagnosen. Dies ermöglicht es Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, Patienten optimal zu betreuen.
- Informationen über Notfalldaten: Es empfiehlt sich, Notfalldaten wie eine Medikamentenliste oder Angaben zu bestehenden Allergien in der ePA zu speichern. Diese Informationen sind besonders im Falle eines medizinischen Notfalls oder einer Behandlung durch einen neuen Arzt hilfreich.
Ausblick: Ab Mitte 2025 sollen noch weitere Daten in strukturierter Form folgen.
- Daten zur Unterstützung des Medikationsprozesses
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten zur Überprüfung der Arzneimittelsicherheit
- Daten zur Erklärung der Organ- und Gewebespende
- Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorge- und Patientenvollmachten
Veröffentlicht am: 21.03.2025 - Zuletzt geändert am: 30.04.2025

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