Wenn Pflege nötig wird

Manchmal kommt es unerwartet

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine Operation können von heute auf morgen aus einem fitten Senior einen Pflegefall machen – vorübergehend oder sogar dauerhaft. Auch Kinder oder junge Erwachsene können auf diese Weise pflegebedürftig werden.

In den meisten Fällen kommt die Pflegebedürftigkeit aber schleichend. Das Treppensteigen und Einkaufen wird beschwerlicher, Stürze häufen sich. Socken anzuziehen wird zum Leistungssport. Oder vielleicht kommt es immer häufiger vor, dass ein alternder Mensch den Wohnungsschlüssel nicht findet. Er oder sie erinnert sich noch detailreich an Geschichten aus der Vergangenheit, kommt aber nicht auf den Namen der Nachbarn, die gestern zum Kaffee da waren. Den Betroffenen fällt es schwer, sich einzugestehen, dass sie nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen. Hier ist die Aufmerksamkeit der Angehörigen gefragt.

Erste Anzeichen von Pflegebedürftigkeit

Der Lebensraum wird kleiner, Sozialkontakte werden selten, Betroffene verlassen kaum noch die Wohnung.

  • Alltägliche Verrichtungen wie Hausarbeit und Körperpflege fallen schwer.
  • Das Gedächtnis lässt nach, Personen werden immer öfter verwechselt, das Zeitgefühl gerät durcheinander.
  • Schleichender Verlust von Körperkraft und Beweglichkeit.
  • Die Stimmung ist immer öfter depressiv oder grundlos aggressiv.

Was ist zu tun, wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden?

Beratung 

Lassen Sie sich bei unserer Pflegekasse Groz-Beckert oder einem anderen Pflegestützpunkt beraten. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche organisatorischen Schritte notwendig sind. Darüber hinaus können wir die Kosten für eine professionelle Pflegeberatung und -planung übernehmen. Auch dazu beraten wir Sie gerne.

Antrag

Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad. Senden Sie den ausgefüllten Antrag möglichst zeitnah zurück, denn Pflegekostenzuschüsse werden frühestens ab dem Monat bezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter des Medizinischen Diensts mit der Feststellung des Pflegegrads.

Begutachtung

Bereiten Sie sich auf den Besuch der Gutachter des Medizinischen Diensts vor, indem Sie ärztliche Unterlagen bereitlegen und Informationen dazu sammeln, welche Tätigkeiten noch alleine möglich sind und welche nicht. Die Gutachter wollen sowohl mit den Betroffenen als auch mit einer Vertrauensperson – meist nahen Angehörigen – sprechen.

Planung 1

Planen Sie die Pflege. Soll sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden? Verteilen Sie die Aufgaben. Können Angehörige die nötige Pflege erbringen, bei Bedarf mit Unterstützung eines mobilen Pflegediensts, Dienstleistern wie Essens-Lieferservice und Haushaltshilfe, oder ist dauerhafte professionelle Betreuung nötig? Auch hier können wir oder ein Pflegestützpunkt Sie beraten und erläutern, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Besprechen Sie die Pläne mit dem Pflegebedürftigen, damit eine für alle akzeptable Lösung gefunden wird.

Planung 2

Machen Sie sich Gedanken über die Finanzierung. Die Pflegekasse zahlt einen Pflegekostenzuschuss, deckt aber meist nicht alle Kosten ab. Eventuell kann auch die Sozialhilfe einspringen.
Mithilfe I Wenn Sie selbst (teilweise) pflegen wollen, besuchen Sie einen Pflegekurs. Diverse karitative Organisationen bieten Kurse für pflegende Angehörige an. Eine Kostenübernahme durch unsere Pflegekasse ist möglich. Sprechen Sie uns an. 

Vorsorgen

Regeln Sie die gesetzlichen Vollmachten, Patientenverfügung etc. gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen.

Wann springt die Pflegeversicherung ein?

Die gesetzliche Definition der Pflegebedürftigkeit ist, dass die Betroffenen über einen längeren Zeitraum hinweg , voraussichtlich mehr als sechs Monate, nicht in der Lage sind, im Alltag selbstständig zurechtzukommen. Die Beeinträchtigung kann körperlicher, kognitiver oder psychischer Art sein oder eine Kombination aus verschiedenen Faktoren. Die Pflegekassen übernehmen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Anteil der Kosten für Pflege und unterstützende Dienstleistungen, wenn der Betroffene vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert war.

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Falls Sie Ihre Arbeitszeit dauerhaft reduzieren, um Angehörige zu pflegen, steht ab Pflegegrad 2 monatlich ein Pflegegeld von der Pflegekasse zur Verfügung. Zudem übernimmt diese einige Kosten für nötige Umbauten in der Wohnung, für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen und Hausnotruf, für Dienstleistungen wie Reinigungshilfe oder Einkaufsdienst, für nötige Fahrdienstleistungen und für Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall.
Bei plötzlich eintretenden Pflegefällen haben nahe Angehörige außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu zehn Tagen, um das Nötigste zu organisieren. Für diese Zeit zahlt Ihre Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld.

Veröffentlicht am: 15.12.2023 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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