Krankenversicherung bei Auslandsreisen

Unsere Tipps zur Krankenversicherung bei Auslandsreisen

Endlich Urlaub – vorher aber unbedingt Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland klären.

Sie fahren bald in Ihren langersehnten Sommerurlaub und haben voller Vorfreude schon alles organisiert? Mit Sicherheit sind Sie bereits optimal auf den Urlaub vorbereitet – doch sind Sie auch im Krankheitsfall abgesichert?

Sorgen Sie für den richtigen Schutz

Bei der Planung des Urlaubs denkt man an vieles: Berge, Meer, Sonne – aber meist nicht an den Krankenversicherungsschutz. Der Idealfall sieht wohl für jeden von uns so aus, dass wir im Urlaub nicht krank werden und keine medizinische Versorgung benötigen. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht – sorgen Sie deshalb vorab für den richtigen Schutz.  

Warum ist es so wichtig, gegen die Kosten bei Unfall oder Krankheit im Ausland abgesichert zu sein?

Leider greift der Versicherungsschutz unserer BKK außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht überall. Aufgrund der Vereinbarungen zur Leistungsaushilfe im Ausland erhalten Sie unter Vorlage der EHIC, der Europäischen Krankenversicherungskarte, in Ländern der Europäischen Union (EU), Gibraltar, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz bei akuten Krankheitsfällen alle sofort notwendigen Leistungen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Aber auch mit den Staaten Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien bestehen Sozialversicherungsabkommen. Dort benötigen Sie allerdings den klassischen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie als Nutzer unserer Service-App oder unserer Online-Geschäftsstelle sekundenschnell über Ihr digitales Postfach abrufen. 

Unsere Empfehlung:

Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung

Egal wohin Sie ins Ausland reisen, die Erfahrung zeigt, dass die EHIC oder ein Auslandskrankenschein nicht immer angenommen werden. In diesem Fall erfolgt die Behandlung in der Regel nur gegen Bargeld. Die verauslagten Kosten können wir Ihnen dann zwar unter Vorlage von Rezept-, Rechnungs- und Zahlungsbelegen ersetzen, allerdings ist die Erstattung in der Höhe auf die bei uns üblichen Kostensätze begrenzt. Oft verlangen die Leistungserbringer im Ausland aber weit höhere Sätze.

Bei Reisen in alle bislang nicht genannten Länder bestehen für in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen darüber hinaus keine Abkommen über die Behandlung im Notfall. Eine Erstattung der Krankheitskosten dürfen wir dann leider nicht vornehmen. 

Aufwendungen eines Rücktransports nach Deutschland können wir im Erkrankungsfall auch bei Reisen innerhalb der EU oder der Abkommensstaaten in gar keinem Fall bezahlen. Da hilft es nur, sich gegen diese Kosten über eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern.

Nutzen Sie deshalb das Angebot unseres Kooperationspartners Barmenia

Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert einen umfassenden Versicherungsschutz für das gesamte Jahr zu besonders günstigen Konditionen. Dieser gilt für beliebig viele Urlaubsreisen ins Ausland von jeweils bis zu sechs Wochen.

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Veröffentlicht am: 08.07.2022 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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