Debatte über allgemeine Impfpflicht

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht spaltet die Menschen in unserem Land. Die Mehrzahl der Bürger und unserer gewählten Volksvertreter sehen die Impfpflicht langfristig als einzigen Weg aus dem Teufelskreis von pandemiebedingten Einschränkungen und Lockerungen. Sie setzen deshalb die Teilnahme an Impfungen gegen Corona als verpflichtenden, solidarischen Beitrag eines jeden Bürgers über 18 Jahren zur dauerhaften Wiedererlangung unserer individuellen Freiheit voraus.

Ein weiterer, nicht unbedeutender Teil der Bevölkerung in Deutschland teilt diese Meinung allerdings nicht. Sie sehen in einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren eine unverhältnismäßige und nicht tolerierbare Einschränkung der persönlichen und individuellen Rechte auf gesundheitliche Selbstbestimmung.

Neutralität in Sachen allgemeine Impfpflicht

Als Ihre BKK haben wir uns in dieser Diskussion bisher grundsätzlich neutral verhalten. Wir sind der Meinung, dass es für beide Sichtweisen nachvollziehbare Argumente gibt. Es ist unser Bestreben, auch zukünftig in Sachen allgemeine Impfpflicht Neutralität zu wahren. Deshalb bewerten wir, gemeinsam mit allen Krankenkassenverbänden, den am 11. Februar 2022 von den Regierungsparteien in den Bundestag eingebrachten Vorstoß für eine allgemeine Impfpflicht sehr skeptisch.

Information und Beratung gehören zu unseren Aufgaben

Dabei geht es nicht darum, dass die Krankenkassen alle Versicherten über 18 Jahre über die Gefahren einer Covid-19-Erkrankung sowie über Impfangebote und eine eventuelle Impfpflicht informieren sollen. Das ist völlig in Ordnung, denn Aufklärung, Information und Beratung unserer Versicherten gehören zu den Aufgaben einer Krankenkasse. Laut den vorgelegten Plänen sollen aber Ärzte, Apotheken oder die Versicherten selbst verpflichtet werden, die Krankenkasse über den Impfstatus zu informieren.

Die Krankenkassen sollen dann nach Fristablauf Versicherte, die den Impfstatus nicht nachgewiesen haben, an die zuständigen Ordnungsbehörden melden. Diese wiederum sind angehalten bei Verstößen gegen die Impfpflicht Bußgelder von bis zu 2.500 Euro zu verhängen.

Ihr Vertrauen ist uns wichtig

Auch wenn gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts staatliche Behörden sind, lehnen der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie alle Kassenarten eine Mitwirkung an Kontrolle und Verfolgung von Verstößen gegen die Impfpflicht ab. Diese Art von „Polizeifunktion“ würde das Vertrauensverhältnis zwischen den Krankenkassen und ihren Mitgliedern zerstören. Diese Haltung teilen wir uneingeschränkt. Die Nähe zu unseren Versicherten und das von uns seit über 130 Jahren gepflegte gegenseitige Vertrauen in Sachen Gesundheitsvorsorge und Hilfe in Krankheitsfällen ist für uns ein hohes Gut. Wir hoffen daher, dass die Entscheidungsträger in Berlin vernünftig entscheiden und von einem solchen Vorhaben absehen.

Zum Glück besteht unser Leben aber nicht nur aus unsäglichen Diskussionen und negativen Schlagzeilen rund um Corona. Deshalb werden wir Sie außerhalb dieses Vorworts in dieser Osterausgabe unseres Versichertenmagazins ganz bewusst mit Corona-Nachrichten verschonen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne und sonnige Osterfeiertage und viel Spaß beim Lesen der ersten Ausgabe der bewusst gesund in diesem Jahr.

Ihr
Ralf Hauer

Veröffentlicht am: 22.03.2022 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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