Informationen zur Steuerbescheinigung

Mit Prämienprogramm bis zu 80 Euro je Kalenderjahr

Gesundheitsbewusstes Verhalten und die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen soll belohnt werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten in unserem bewusst gesund Prämienprogramm mit bis zu 80 Euro je Kalenderjahr belohnt zu werden.

Differenzierung zu Beiträgen zur Krankenversicherung

Bislang wurde diese Erstattung durch das Finanzamt als Beitragsrückgewährung behandelt, weil Sie für die Auszahlung unserer bewusst gesund Gesundheitsprämie keine Kosten nachweisen mussten. Dies hatte zur Folge, dass Ihre als Vorsorgeaufwendungen absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge um die Bonuszahlung verringert wurden. Es entstand eine geringfügige Mehrbelastung für Sie als Steuerzahler.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun ganz aktuell eine weitere Differenzierung vorgenommen. Der Zusammenhang mit den Beiträgen zur Krankenversicherung wird von der obersten Finanzbehörde nur noch dann gesehen, wenn Basisleistungen der Krankenversicherung durch die Bonuszahlung belohnt werden.

Pauschaler Freibetrag von 150 Euro jährlich

Konkret würde dies bedeuten, dass wir in der jährlichen elektronischen Meldung an das Finanzamt sowie in der Steuerbescheinigung für Ihre Unterlagen zukünftig differenzieren müssten, welcher Teil der Bonuszahlung kostenfrei in den Leistungen der BKK enthalten ist und für welchen Teil Sie selbst Kosten zu tragen hatten. Je nach Bewertung müssten dann Teile des Bonus vom absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag abgezogen werden oder nicht. Zum Glück bleibt uns und Ihnen eine solch komplizierte und aufwendige Prüfung erspart. Denn die Finanzverwaltung hat eine für den Steuerzahler günstige Lösung geschaffen.

Die Gewährung einer Bonuszahlung durch die Krankenkasse in Höhe von bis zu 150 Euro jährlich wird pauschal als Freibetrag anerkannt. Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten müssen also bis zu diesem Betrag nicht gemeldet und nicht von den Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.

Hinweis zu Bonuszahlungen aus 2021

Für alle Versicherten, die im Kalenderjahr 2021 eine Bonuszahlung unter 150 Euro von uns erhalten haben, erfolgt somit keine Meldung an das Finanzamt.

Volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen

Sie können also Ihre vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Zu Bonuserstattungen über 150 Euro kann es übrigens nur dann kommen, wenn mehrere Bonusjahre in einem Jahr zur Erstattung bei uns eingereicht wurden. Dies ergibt sich aus dem Zuflussprinzip, wonach die Erstattung dem Kalenderjahr zugeordnet wird, in dem die Auszahlung vorgenommen wurde. In welcher Höhe die Erstattung in solchen Fällen an das Finanzamt zu melden ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Ob der Freibetrag auch für vergangene Jahre rückwirkend gelten soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Wir halten Sie diesbezüglich aber selbstverständlich auf dem Laufenden.

Und nun wünschen wir Ihnen viel Freude beim Sparen oder beim Ausgeben Ihres vollen Bonus für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten aus dem Jahr 2021.

Veröffentlicht am: 22.03.2022 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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