BKK Groz-Beckert finanziell gut aufgestellt

Liebe Leserin, lieber Leser,

getrieben durch den Krieg in der Ukraine und die nicht enden wollende Coronapandemie steigen die Lebenshaltungskosten Monat für Monat weiter an. Und nun soll auch noch die für 2023 drohende Finanzierungslücke im Gesundheitsfonds von 17 Mio. Euro überwiegend durch die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden? So zumindest sieht es der Kabinettsentwurf vor, den Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Ende Juli mit dem GKV Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgelegt hat.

Mögliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge

Der Teufel steckt dabei wie so oft im Detail, denn bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, Finanzreserven über die Zusatzbeitragssätze abzubauen. Kommt es nun zu der im Kabinettsentwurf angedeuteten Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent, sind bei den Krankenkassen im Jahr 2023 Erhöhungen der Zusatzbeiträge auf breiter Front sehr wahrscheinlich. Dies hängt insbesondere mit dem Einkommensausgleich zusammen.

Er gleicht die kassenindividuelle Differenz zwischen den beitragspflichtigen Einnahmen sowie dem erhobenen Zusatzbeitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz aus. Höhere beitragspflichtige Einnahmen als auch unterdurchschnittliche Zusatzbeitragssätze müssen von den betroffenen Kassen zusätzlich über Einsparungen, Finanzreserven oder den Zusatzbeitragssatz finanziert werden.

Eingriff in die Finanzreserven der Krankenkassen

Auch das würde die Mitglieder und Arbeitgeber im kommenden Jahr treffen: Der Gesundheitsminister plant einen neuerlichen Eingriff in die Finanzreserven der Krankenkassen.

Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sind Beitragsgelder, die im Sinne einer vorausschauenden Finanzpolitik als Schwankungsreserve angespart wurden. Nachdem diese bereits 2021 abgeschöpft wurden, sollen nun weitere Reserven in den Gesundheitsfonds fließen. Die Rede ist hierbei von Beträgen über drei Mio. Euro und 20 Prozent einer Monatsausgabe. Diese sollen dem Gesundheitsfonds in zwei Stufen zugeführt werden. Basis für die Berechnung des Abschöpfungsbetrags ist das Rechnungsergebnis des Jahres 2021, das den gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensabbau im Jahr 2022 nicht berücksichtigt. Dieser Effekt würde neben der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes aller Voraussicht nach im nächsten Jahr die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen noch weiter in die Höhe treiben.

Unsere BKK Groz-Beckert wäre von einem erneuten Eingriff in die Finanzreserven ebenfalls betroffen. Der Verwaltungsrat der BKK Groz-Beckert, die Trägerbetriebe und ich als Vorstand verurteilen dieses politische Vorhaben auf das Schärfste. Wiederholt würden wir für eine solide, wirtschaftliche und krisenresistente Haushaltsführung bestraft werden und sollen Geld an den Gesundheitsfonds abführen, das für die Versorgung unserer Versicherten angespart wurde.

BKK Groz-Beckert finanziell gut aufgestellt

Zum guten Glück wäre unsere BKK Groz-Beckert auch unter diesen ungünstigen Umständen dennoch finanziell gut aufgestellt. Eine Einschätzung, ob auch wir eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes im kommenden Jahr vornehmen müssten, sofern das Gesetz wie angekündigt beschlossen würde, wäre reine Kaffeesatzleserei. Dennoch blicken wir optimistisch in die Zukunft.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen gesunden und farbenfrohen Herbst.

Ihr
Ralf Hauer

Veröffentlicht am: 06.09.2022 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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