Beitragsanpassung für Studenten

Beitragsanpassung für Studenten

Zum 1. Oktober 2022 findet eine Anpassung des BAföG-Bedarfssatzes statt. Dieser dient als Grundlage für die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, unabhängig davon, wie viel BAföG tatsächlich bezogen wird. Aufgrund der Anhebung des Bedarfssatzes ergeben sich ab dem Wintersemester 2022 neue Beiträge.

Was müssen Sie beachten?

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, passen wir die neuen Beträge entsprechend für Sie an. Sie müssen in diesem Fall nicht selbst tätig werden.
  • Der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung setzt sich aus dem monatlichen Beitrag ohne Zusatzbeitrag sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
  • Alle betroffenen Studenten werden von uns durch eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung der Beiträge informiert.
Beiträge ab 01.10.2022 Krankenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Pflegeversicherung
  ohne Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag ohne Kinderzuschlag mit Kinderzuschlag
Bemessungsgrundlage 812 Euro 812 Euro 812 Euro 812 Euro
Maßgeblicher Beitragssatz 10,22 % 0,9 % 3,05 % 3,4 %
Monatlicher Beitrag 82,99 Euro 7,31 Euro 24,77 Euro 27,61 Euro

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Ich berate Sie gerne:
Christian Stuber

Christian Stuber

Mitgliederservice

Veröffentlicht am: 06.09.2022 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024

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