Veränderungen durch Gesundheitsreformen 2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Blätter der Bäume haben sich verfärbt, wir sind mitten im Herbst und mit dieser Jahreszeit stehen viele Veränderungen an. Abends wird es trotz goldener Herbsttage früher dunkel und auch in Sachen Bekleidung müssen wir wieder tiefer in den Schrank greifen. Aber – „Nichts ist so beständig wie der Wandel“, so ein uraltes Zitat des griechischen Philosophen Heraklit.
Lauterbachs Pläne belasten Krankenkassen
Auch im Bereich der Krankenversicherung passt dieses Zitat derzeit mehr denn je: Unser Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sprudelt vor Ideen zu neuen Gesetzesvorhaben und -umsetzungen. Von den Kosten für die Krankenhausreform in Höhe von 25 Milliarden Euro, die die gesetzlichen Krankenkassen tragen sollen, hatten wir bereits mehrfach berichtet. Neben der Krankenhausreform strebt Lauterbach aber noch weitere, teils schlecht durchdachte – allerdings kostenintensive – Vorhaben an.
Mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ möchte der Bundesgesundheitsminister die Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland verbessern. Damit setzt er allerdings auf Medizin, anstatt die Prävention als Leitprinzip der Gesundheitspolitik zu sehen und diese nachhaltig zu fördern und zu verbessern.
Dadurch, und durch immer weiter steigende Ausgaben, dreht sich die Kostenspirale weiter und zwingt die Krankenkassen zu steigenden Zusatzbeitragssätzen. Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen mussten ihren individuellen Zusatzbeitragssatz bereits unterjährig erhöhen, da die bisherigen Beitragseinnahmen die Kosten nicht mehr decken konnten. Der BKK Dachverband rechnet im kommenden Jahr mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,47 % aufwärts. Die Frage ist also weniger „ob“ sondern wann der Tsunami an Zusatzbeitragssätzen auf die Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung trifft.
Und was bedeutet das für die Versicherten der BKK Groz-Beckert?
Wir waren die vergangenen Jahre finanziell sehr gut aufgestellt und konnten von einer nachhaltigen Finanzplanung profitieren. Durch die – ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene – Absenkung der finanziellen Rücklagen muss nun auch bei uns die finanzielle und politische Entwicklung absolut in den Fokus gerückt werden.
Um Ihnen auch künftig unsere sehr guten Leistungen bieten zu können, werden auch wir im kommenden Jahr den individuellen Zusatzbeitragssatz anheben müssen. Inmitten der Haushaltsplanung ist eine genaue Aussage zur Höhe des Zusatzbeitrags jedoch leider noch nicht möglich – in der nächsten Ausgabe der „bewusst gesund“ werden wir Sie aber konkret zum Thema informieren.
Laufende Veränderungen bringt auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit sich. Wir wollen Sie in dieser Ausgabe ausführlich über das aktuelle Thema der elektronischen Patientenakte informieren und Ihre Fragen beantworten; außerdem finden Sie spannende Tipps zu „Digital Detox“ und rund um die Männergesundheit.
Ihr
Ralf Hauer
Veröffentlicht am: 01.10.2024 - Zuletzt geändert am: 18.10.2024
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