Petra Herfort
Prozesse und Digitalisierung
Sie haben Post von uns zur ePA für alle erhalten und es sind noch Fragen offen? Wir wollen Ihnen die häufigsten Fragen beantworten. Mit dem 15.01.2025 fällt der Startschuss. Rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte werden ab dann mit der elektronischen Patientenakte (ePA) versorgt. Die ePA dient dem verbesserten Austausch zwischen Ihnen und all Ihren behandelnden Leistungserbringern – so können Sie als Patient bestmöglich versorgt werden.
Arztpraxen und andere Leistungserbringer können viel zielgerichteter behandeln, wenn sie Ihre Krankheitsgeschichte, aktuelle Befunde oder Medikationen kennen. Die ePA vereint die Versicherten mit den Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Schritte, die bislang analog durchgeführt werden mussten, wie beispielsweise das Anfordern von Befunden beim vorherigen Arzt, können durch die ePA digitalisiert und vereinfacht werden. Statt einem Bündel Papier sind die Dokumente und Daten zentral an einem digitalen Ablageort hinterlegt. Arzneimittelwechselwirkungen oder belastende Mehrfachuntersuchungen können mithilfe der ePA vermindert werden.
Was kann alles in der ePA hinterlegt werden?
Ihre behandelnden Ärzte und Sie selbst können unterschiedliche Dokumente hochladen, dazu zählen zum Beispiel:
Über die ePA-App der BKK Groz-Beckert können Sie die elektronische Patientenakte verwalten. Über die App haben Sie die Möglichkeit, Dokumente hinzuzufügen, Dokumente zu löschen oder Zugriffsrechte zu verwalten.
Geben Sie im Google Playstore oder im App Store einfach „BKK Groz-Beckert ePA“ ein und laden Sie die App herunter. Alternativ gelangen Sie über die 2 Buttons direkt zur App:
Google Play - für Android laden App Store - für iPhone laden
Der Schutz Ihrer persönlichen, medizinischen Daten ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund werden hohe Datenschutzanforderungen berücksichtigt. Durch das aufwendige Anmeldeverfahren können wir sicherstellen, dass nur Sie auf Ihre Daten zugreifen und diese verwalten können.
Der Schutz Ihrer Gesundheits- und Krankheitsdaten steht für uns im Vordergrund. Die gesetzlichen Anforderungen an die ePA und deren Entwickler sind enorm hoch. Durch eine mehrfache Verschlüsselung der Daten sowie ein entsprechendes Berechtigungskonzept sind Ihre Daten in der ePA sicher aufbewahrt.
Ihre behandelnden Ärzte können auf die ePA zugreifen. Die Berechtigung wird durch die Identifikation mittels der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis erteilt – so wird sichergestellt, dass Sie ein Patient der jeweiligen Arztpraxis sind. Sie können anschließend selbst verwalten, welcher Leistungserbringer Dokumente einstellen, suchen, lesen, herunterladen oder löschen kann. Diese Zugriffe können Sie beliebig verändern oder widerrufen. Wir als Krankenkasse haben keinerlei Zugriff auf die Inhalte der ePA.
Ja, Sie können der ePA oder einzelnen Funktionen der ePA widersprechen. Dies können Sie noch vor der Anlage der ePA oder jederzeit nach der Anlage innerhalb der ePA-App tun; oder Sie teilen uns Ihren Widerspruch mit.
Veröffentlicht am: 01.10.2024 - Zuletzt geändert am: 18.10.2024
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