Informationen zur Steuerbescheinigung

Steuerfreibetrag für die bewusst gesund Gesundheitsprämie in Höhe von 150 Euro

Gesundheitsbewusstes Verhalten und die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen wird von uns seit Jahren im Rahmen unserer bewusst gesund Gesundheitsprämie mit bis zu 80 Euro je Kalenderjahr belohnt.

In diesen Fällen erfolgt eine Meldung

Für alle Versicherten, die im Jahr 2022 eine Bonuszahlung von unter 150 Euro erhalten haben, erfolgt keine Meldung an das Finanzamt. Sie können also Ihre vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen.

Zu Bonuserstattungen von über 150 Euro kann es nur dann kommen, wenn mehrere Bonusjahre in einem Jahr zur Erstattung bei uns eingereicht wurden. Hier gilt das Zuflussprinzip, wonach die Erstattung dem Kalenderjahr zugeordnet wird, in dem die Auszahlung vorgenommen wurde. Versicherte, die diesen Betrag im Jahr 2022 überschritten haben, wurden von uns bereits über die Meldung beim Finanzamt informiert.

Veröffentlicht am: 07.03.2023 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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