Das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Check

Entlastung mit Nebenwirkungen?

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollte die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisiert, ein starker Anstieg der Beiträge verhindert und der Beitragszahler entlastet werden. Dieses Ziel klang zunächst vielversprechend – doch ist es das auch?

Was sich ab 2027 und 2028 für Versicherte ändern könnte

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses unseres Magazins wurde das Gesetz noch nicht endgültig verabschiedet und befindet sich noch in Abstimmung. Wir gehen deshalb auf die Themen ein, die Ende Juni im Gesetzesentwurf zu finden sind.

Zunächst kann der Ansatz, die Ausgabendynamik zu bremsen und diese dauerhaft an die Einnahmen zu koppeln, positiv gesehen werden. Dabei sollen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten - die gesetzliche Krankenversicherung, die Leistungserbringer, die Arbeitgeber und die Versicherten. Fraglich bleibt, ob die durch einige geplante Maßnahmen zunächst ansteigende Belastung für alle Beteiligten dauerhaft eine Entlastung mit sich bringt.

Welche Maßnahmen betreffen Sie als Versicherte konkret?

Wir haben Ihnen wichtige Punkte zusammengefasst.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) soll ab Januar 2027 um 300 € angehoben werden. Dies bedeutet eine finanzielle Mehrbelastung für alle Versicherten, die über der bisherigen BBG verdienen, denn aus den 300 € werden künftig Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die zusätzliche Belastung wird zur Hälfte vom Versicherten und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

  • Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll im kommenden Kalenderjahr um 300 € monatlich ansteigen. Derzeit beträgt die jährliche JAEG 77.400 €– im kommenden Jahr würde diese dann bei 81.000 € liegen. Personen, die privat versichert sind und aufgrund der Erhöhung unter die JAEG fallen, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Änderung bei der Familienversicherung

  • Ab 2028 soll die Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner beitragspflichtig werden, daraus soll die GKV Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden erzielen. Vorgesehen sind 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Stammversicherten. In folgenden Ausnahmefällen soll die Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner auch ab 2028 beitragsfrei bleiben.
  • Betreuung von Kindern unter 12 Jahren
  • Betreuung von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  • Pflege von Angehörigen

Sie haben Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze, zur Jahresarbeitsentgeltgrenze oder zur Familienversicherung?

Wir sind gerne für Sie da.

Sabrina Lukoschek

Sabrina Lukoschek

Mitgliederservice

Irene Knobel

Irene Knobel

Mitgliederservice

Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung

Mit der Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung bei Medikamenten sowie weiteren Leistungen sollen im Jahr 2027 bereits deutliche Mehreinnahmen für die GKV generiert werden.

Ein Beispiel:

  • Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente, die bisher in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € bei Leistungen ausmacht, soll im Rahmen des BSTabG um 50 % erhöht werden. Dies bedeutet, dass die Zuzahlung von 10 % der Kosten, auf mindestens 7,50 €, maximal 15 €, jedoch nicht mehr als die entstandenen Kosten ansteigt.

Im Jahr 2025 wurden bei unserer BKK Groz-Beckert für Arzneimittel rund 267.700 € an Zuzahlungen entrichtet, im Schnitt betrugen diese 43,76 € je Versicherten über 18 Jahren. Unter Annahme der Beträge aus 2025 würden für das kommende Jahr je Versicherten über 18 Jahren im Schnitt 65,63 € fällig, insgesamt würden wir Einnahmen aus Zuzahlungen für Arzneimittel in Höhe von ca. 401.550 € erhalten.

Das Gesundheitssystem steht trotz BStabG weiterhin unter Druck

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird deutlich: Das Gesundheitssystem steht unter Druck. Maßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV klangen zunächst vielversprechend, diese werden jedoch nur kurzfristig Erfolg in Bezug auf die Beitragssatzstabilität mit sich bringen. Weiterhin werden die Versicherten, Leistungserbringer und die Arbeitgeber belastet, statt das System mittels einer Gesundheitsreform grundlegend zu restaurieren.

Sie haben Fragen zur gesetzlichen Zuzahlung?

Wir sind gerne für Sie da.

Nicole Ammann

Nicole Ammann

Sachleistungen

Nadja Kurz

Nadja Kurz

Sachleistungen

Veröffentlicht am: 16.07.2026 - Zuletzt geändert am: 17.07.2026

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