Abrechnung von Reiseschutzimpfungen

Informieren Sie sich vorab, was Sie beachten sollten

Damit Sie unkompliziert und ohne Zusatzkosten den perfekten Impfschutz für Ihre Reise bekommen haben wir hier für Sie alles zusammengestellt, was Sie bezüglich der Kostenübernahme bzw. -erstattung bei Reiseschutzimpfungen beachten sollten.

Wir beraten Sie individuell

Abrechnung über die Versichertenkarte bei im Inland empfohlenen Impfungen

Impfungen für private Auslandsreisen werden von allen Vertragsärzten über die Versichertenkarte mit unserer BKK abgerechnet, wenn diese auch hier im Inland für einen umfassenden Gesundheitsschutz empfohlen werden (Standardimpfungen). Vorraussetzung ist, dass diese Impfungen auch hier im Inland für einen umfassenden Gesundheitsschutz empfohlen werden.

Im Inland empfohlene Schutzimpfungen

Zu den im Inland empfohlenen Schutzimpfungen zählen z. B. die Impfungen gegen:

  • Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME-Zeckenschutzimpfung)
  • Grippeschutzimpfung (Influenza)
  • Meningokokken-Meningitis (Serogruppe C)
  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Poliomyelitis

Kostenerstattung bei Schutzimpfungen speziell für die Reise

Bei allen Impfungen, die nur aufgrund der Auslandsreise empfohlen sind, erhalten Sie eine Privatrechnung über die Impfberatung, den Impfstoff und die Impfleistung durch den Arzt. Diese können Sie dann zur Erstattung bei uns einreichen.

Antrag auf Erstattung (PDF)

Keine Erstattung: Impfung durch Nicht-Vertragsarzt, Krankenhaus oder Tropeninstitut

Bei Nicht-Vertragsärzten, Krankenhäusern oder bei Tropeninstituten gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen. Daher können wir bei diesen Leistungserbringern nicht alle Kosten für die durchgeführten Schutzimpfungen übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn die Impfungen im Inland ebenfalls empfohlen sind und bei einem Vertragsarzt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können. Die Kosten für diese sogenannten Regelimpfleistungen können wir leider nicht erstatten.

Unsere Leistungen bei Reiseschutzimpfungen – wir beraten Sie gerne

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Inanspruchnahme einer Impfleistung mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne beraten wir Sie individuell darüber, was Sie bei den jeweils notwendigen Schutzimpfungen beachten müssen. Stellen Sie uns Ihre Fragen


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