ePA

Wer sie nicht will, muss künftig widersprechen

Bis Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle eingeführt werden. Dies erfolgt gemäß eines Opt-out-Prinzips: Alle Versicherten, die nicht widersprechen, erhalten automatisch eine ePA.

Das soll durch die ePA verbessert werden

Damit soll der Informationsfluss zwischen verschiedenen Leistungserbringern wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und Patienten verbessert werden. Auch die Digitalisierung von Krankenkassen-Prozessen wird damit vorangebracht. Mittlerweile können e-Rezepte, Kursangebote wie Yoga und Meditation und sogar ärztliche Beratungen komplett online abgewickelt werden. Da die Umsetzung erst bis Ende 2024 erfolgen wird, ist ein Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald ein aktiver Widerspruch ihrerseits möglich wird.

Veröffentlicht am: 13.07.2023 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

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