Die Erweiterung enthält sowohl die Anspruchsdauer als auch die Anspruchsvoraussetzungen.
Der Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld besteht für das Kalenderjahr 2021 rückwirkend für Zeiträume ab dem 05.01.2021 und umfasst krankheits- und pandemiebedingte Betreuung.
Der Anspruch besteht:
- für jedes Kind je Elternteil längstens für 20 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden 40 Arbeitstage
- bei mehreren Kindern je Elternteil längstens für 45 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden 90 Arbeitstage
wenn…
1. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindertageseinrichtung, Hort, Kindertagespflegestelle), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden oder
2. für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen (auch aufgrund einer Absonderung) wird oder
3. Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder
4. die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder
5. empfohlen wird, vom Besuch des Kindes einer der genannten Einrichtungen abzusehen.
- Hier finden Sie unseren Antrag auf das erweiterte Kinderkrankengeld (PDF)
Soweit die Notwendigkeit der pandemiebedingten Betreuung aufgrund der unter den Punkten 2. bis 5. genannten Gründe erfolgt, benötigen wir zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular eine Bescheinigung der Einrichtung oder der Schule.
- Eine Musterbescheinigung zum Ausfüllen durch die Betreuungseinrichtung (PDF) finden Sie hier zum Download.