Familienglück

Beste Versorgung vor und nach der Geburt

Bis zu 200 Euro für erweiterte Leistungen für Schwangere, Mütter und die Familie im ersten Lebensjahr des Kindes sowie bis zu 250 Euro für die Hebammenrufbereitschaft

Besonders für die kleinsten Mitglieder unserer Familien ist eine gute Vorsorge wichtig. Diese sollte schon während der Schwangerschaft beginnen. Deshalb unterstützen wir unsere Versicherten, die sich in der Familienplanung befinden, durch erweiterte Leistungen.

Welche zusätzlichen Leistungen für Schwangere, Mütter und die Familie werden von der BKK Groz-Beckert bezuschusst?

Damit Mutter, Kind und Partner die spannende Zeit der Schwangerschaft sowie das erste Lebensjahr unbeschwert genießen können, erstatten wir Ihnen bis zu 200 Euro pro Jahr für folgende zusätzlichen Leistungen:

  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge
  • Frühgeburtenscreening
  • Ersttrimesterscreening (Analyse von 2 biochemischen Laborwerten und die fetale Nackentransparenzmessung) oder Harmony-Test
  • Toxoplasmose-Test (begrenzt auf einen Test während der Schwangerschaft)
  • Streptokokken-B-Test
  • Geburtsvorbereitung für eine Begleitperson der Schwangeren (Ehemann, Lebenspartnerin oder -partner), sofern die Begleitperson bei der BKK Groz-Beckert versichert ist
  • Säuglingspflegekurse für werdende Eltern
  • Baby-Erste-Hilfe-Kurs für die Schwangere bzw. Mutter und eine Begleitperson (Ehemann, Lebenspartnerin oder -partner), sofern die Begleitperson bei der BKK Groz-Beckert versichert ist
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus einer Vertragsapotheke für schwangere Versicherte mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Jodid und/oder Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate, sofern das Arzneimittel von einem Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet wurde
  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung sowie bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Entspannungs- und Bewegungskurse für Schwangere, junge Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensmonat im Rahmen der Primärprävention

Hebammenrufbereitschaft

Hebammen und Entbindungspfleger sind von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, dass sich Mutter und Kind bei der Geburt wohlfühlen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass eine bestimmte Hebamme oder ein bestimmter Entbindungspfleger bei der Geburt dabei sein kann, erstatten wir Ihnen in den letzten Wochen der Schwangerschaft (37. bis 42. Woche) die Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft bis zu 250 Euro.

Wichtig ist dabei, dass die Leistung von einer freiberuflich tätigen Hebamme oder einem freiberuflich tätigen Entbindungsanstaltspfleger erbracht wird.

Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

Für Ihren Antrag auf Erstattung der von Ihnen verauslagten Kosten reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Die Rechnung
  • Ihr ausgefülltes Antragsformular zur Erstattung der Kosten
    Antrag auf Erstattung (PDF)
  • Noch ein Tipp: Bitte beachten Sie, dass wir Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr nur dann erstatten können, wenn diese bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns eingehen.

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