Als traditionell unternehmensbezogene BKK können alle Mitarbeiter der Groz-Beckert KG und der Groz-Beckert Service GmbH unsere BKK als ihre Krankenversicherung wählen. Darüber hinaus besteht für alle Ehegatten von Mitgliedern unserer BKK die Möglichkeit unserer Solidargemeinschaft beizutreten. Kinder von Mitgliedern unserer BKK können dann BKK-Mitglied werden, wenn die letzte Mitgliedschaft vor der aktuellen Versicherungszeit bei unserer BKK durchgeführt wurde.
Darüber hinaus besteht ein sogenanntes Bleiberecht für alle Mitglieder, die bei unserer BKK bereits versichert sind. Dies gilt insbesondere beim Ausscheiden bei Groz-Beckert oder der Groz-Beckert Service GmbH und wenn sich nach einer Familienversicherung eine eigene Mitgliedschaft anschließt (z. B. Ausbildungsbeginn).
Dies bedeutet, wer einmal Mitglied unserer Versichertengemeinschaft ist, kann dies auch bleiben.