Newsbeitrag

Allgemeine Informationen zu FFP2 Schutzmasken für Risikogruppen

Durch Rechtsverordnung sollen Personen über 60 Jahre und Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko mit FFP2 Schutzmasken versorgt werden.

Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren mit einem Anspruchsnachweis über den Personalausweis sowie ab Januar 2021 über Gutscheine, die durch die Krankenkassen versendet werden sollen. Wir werden hier selbstverständlich für Sie am Ball bleiben und Sie rechtzeitig versorgen.

Weitere Informationen zum Anspruch und der Abholung

Wer hat Anspruch?

  1. Alle Versicherten, die das sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. Versicherte, bei denen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
  • a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • b) chronische Herzinsuffizienz,
  • c) chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • d) Demenz oder Schlaganfall,
  • e) Diabetes mellitus Typ 2,
  • f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • h) Trisomie 21,
  • i) Risikoschwangerschaft.  

Wieviel Masken bekommt man?

Insgesamt erhält jeder Anspruchsberechtigte 15 Masken.

  • bis 31.12.2020 - 3 Masken
  • 01.01.-28.02.2021 - 6 Masken
  • 16.02.-15.04.2021 - 6 Masken
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