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Groz-Beckert

Wahltarife

Familie sitzt auf dem Boden und malt gemeinsam in einem BuchWir haben für unsere Versicherten in bestimmten Versorgungsbereichen spezielle Verträge abgeschlossen, die neben einer verbesserten Behandlungsqualität auch ein Optimum an Wirtschaftlichkeit bieten.

Für die Teilnahme an den meisten dieser so genannten Wahltarife erhalten unsere Versicherten eine Zuzahlungsermäßigung. Wir erstatten Ihnen gegen Vorlage der Quittungsbelege die Praxisgebühr für insgesamt bis zu vier Arztbesuche im Kalenderjahr zurück. Ausgenommen hiervon sind Zuzahlungen, die beim Zahnarzt oder beim Psychotherapeuten angefallen sind.

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Tarife in der Übersicht:

 

Wahltarif für die Teilnahme an den Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke

Durch BKK MedPlus soll die medizinische Behandlung und Versorgung nachhaltig verbessert werden. Mit diesem zusätzlichen Angebot wollen wir Sie und Ihren Arzt umfassend unterstützen. Das Behandlungsprogramm sorgt dafür, dass alle für Ihre Behandlung wichtigen Fachleute optimal zusammenarbeiten und Sie nach dem neuesten Stand der Wissenschaft behandeln. BKK MedPlus Behandlungsprogramme gibt es für folgende chronische Erkrankungen:

  • Diabetes mellitus Typ I
  • Diabetes mellitus Typ II
  • Koronare Herzkrankheit
  • Brustkrebs
  • Asthma Bronchiale
  • Chronisch Obstruktive Lungenkrankheit (COPD)

Bei der Teilnahme an diesen Programmen sind in vom Arzt festgelegten Zeitabständen Untersuchungs- und Patientenschulungstermine einzuhalten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung und ist deshalb auch für uns von besonderem Interesse.

Für die Einhaltung dieser Termine möchten wir Sie belohnen und erstatten Ihnen gegen Vorlage der Quittungsbelege die Praxisgebühr nach den oben genannten Grundsätzen zurück.

Weitere Informationen
Weitere Informationen bekommen Sie unter dem Punkt Behandlungsprogramme für chronisch Kranke.

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Wahltarif für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung – BKK.Mein Hausarzt

Ab Januar 2010 bieten wir Ihnen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an einer besonderen Versorgung durch Ihren Hausarzt teilzunehmen.
Einschschreibung: ab 01.01.2010 | Wirkbetrieb: 01.04.2010

Was der Gesetzgeber Mitte diesen Jahres gefordert hat, wurde von uns in Kooperation mit anderen Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg umgesetzt. Mit dem Hausärzteverband und dem MEDI Verbund wurde ein Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen.

Weitere Informationen
Erfahren Sie hier mehr über dieses besondere Versorgungsprogramm BKK.Mein Hausarzt und wie auch Sie davon profitieren können.

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Wahltarif für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung

Seit der Einführung des Gesetztes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) können die gesetzlichen Krankenkassen einzeln oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen Einzelverträge zur ambulanten ärztlichen Versorgung schließen.

Diese Verträge können mit Vertragsärzten, ärztlichen Gemeinschaften, Versorgungszentren oder den Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen werden. Dadurch sollen sich besonders effiziente Versorgungswege erschließen und sich die Qualität in der Versorgung merklich erhöhen.

Wenn Sie Leistungen im Rahmen einer solchen ambulanten ärztlichen Versorgungsform in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen für die Zeit der Teilnahme ebenfalls unter Vorlage der Quittungsbelege die Praxisgebühr nach den oben genannten Grundsätzen zurück.

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Wahltarif für die Teilnahme an Integrierten Versorgungsformen

Integrierte Versorgung beinhaltet die Leistungssektoren übergreifende Versorgung oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung von Versicherten über spezielle Verträge.

Was sich zunächst recht kompliziert anhört, ist in der Praxis einfach und wirksam. Unter dem Begriff der Integrierten Versorgung werden für bestimmte Erkrankungen oder Operationen alle Leistungserbringer in einem Vertrag verknüpft und mit einer Fallpauschale vergütet.

Wenn Sie Leistungen im Rahmen einer solchen integrierten Versorgungsform in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen für die Zeit der Teilnahme ebenfalls unter Vorlage der Quittungsbelege die Praxisgebühr nach den oben genannten Grundsätzen zurück.

Weitere Informationen
Finden Sie auf unserer Seite zur Integrierten Versorgung.

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Wahltarif Krankengeld (Krankentagegeld)

Ab 01.01.2009 bieten wir für

  • Freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige
  • Krankenversicherungspflichtige selbständige Künstler und Publizisten
  • Personen in einer unständigen Beschäftigung
  • Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als zehn Wochen befristet ist
    einen Wahltarif Krankengeld an.

Diese Personenkreise können dann selbst bestimmen, wie weit sie unsere Leistungen zur finanziellen Sicherung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen wollen. Dabei richtet sich die monatliche Beitragszahlung (Prämie) für das Krankentagegeld nach folgenden Faktoren:

  • Personenkreis
  • Alter
  • Beginn des Krankengeldanspruches
  • Gewählte Höhe des Krankengeldes

Insgesamt kann hierbei ein Krankentagegeld in Höhe von bis zu 150 Euro pro Tag abgesichert werden. Das Krankentagegeld darf allerdings zusammen mit weiter erzielten Einkünften das Netto-Arbeitseinkommen oder das Netto-Arbeitsentgelt, das dem Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit entgeht, nicht überschreiten.

Weitere Informationen
Die Einzelheiten zum Wahltarif Krankengeld sind in unserer Satzung zu regeln. Der Verwaltungsrat unserer BKK Groz-Beckert wird über diese Regelungen noch im Dezember beraten. Danach werden wir Sie ausführlich über diesen Wahltarif informieren.

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Ansprechpartner

Ralf Hauer

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