Viele verbringen ihren Urlaub im benachbarten europäischen Ausland und steigen deshalb ins Auto anstatt ins Flugzeug. Leider bleibt es da nicht aus, dass es auch mal kracht. Wir möchten Ihnen ein paar Tipps mit auf den Weg geben, was Sie in diesem Fall beachten sollten.
Wird eine Personen verletzt, muss immer die Polizei informiert werden. Bitte vergessen Sie auch nicht, nach der Rückkehr unserer BKK den Personenschaden zu melden. Bei reinen Sachschadenunfällen sollte in den meisten süd- und osteuropäischen Ländern die Polizei hinzugezogen werden. Eine Verpflichtung dazu besteht zwar nur selten, bei erheblichen Kommunikationsproblemen mit dem Unfallgegner oder schwierigen Haftungssituation ist das Rufen der Polizei auch bei reinen Sachschäden dringend ratsam.
Er rleichtert die Datenaufnahme deutlich und ist europaweit der gleiche. Unter www.versicherung-und-verkehr.de finden Sie eine Broschüre des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Ausfüllhilfen in den wichtigsten Sprachen.
Tipp: Kopieren Sie Fahrzeugdokumente, Führerschein etc. des Unfallgegners wenn möglich. Oder fotografieren sie die Papiere ab.
Aufgrund bestehender Richtlinien und Verordnungen im Europäischen Wirtschaftsraum kann Schadenersatz auch im Heimatland außergerichtlich gegenüber einem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer aus dem europäischen Ausland geltend gemacht werden. So kann zum Beispiel nach einem Unfall in Italien der Schadenregulierungsbeauftragte des italienischen Haftpflichtversicherers in Deutschland kontaktiert werden. Nähere Informationen erhalten Sie über den Zentralruf der Autoversicherer 0180 25026.
Generell empfiehlt sich die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts bzw. Schadenregulierungsbüros
Am besten ist es allerdings, Sie kommen gemeinsam mit Ihrer Familie, den Freunden und dem Auto wieder gesund aus dem Urlaub zurück. Denn nur so kann ein Urlaub genau das sein, was er soll – erholsam! In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Fahrt.