Hier erfahren Sie mehr zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung, zur Praxisgebühr, zu ambulanten Operationen und zur psychotherapeutischen Versorgung.
Wir übernehmen für Sie die Kosten der ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten Heil- und Behandlungsmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie können also grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist bei der ambulanten ärztlichen Behandlung eine Praxisgebühr vorgesehen. Diese fällt bei jedem ersten Besuch des Arztes oder Psychotherapeuten im Quartal an. Wer zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der Besuch in dasselbe Quartal fällt. Auch bei reinen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und bei Schutzimpfungen fallen die 10,00 € nicht an.
Wie bei der ärztlichen Behandlung werden Sie beim Zahnarzt mit allen zahnerhaltenden Maßnahmen (z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen usw.) versorgt. Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für Paradontose-Behandlungen (Zahnbetterkrankungen).
Beim ersten Zahnarztbesuch in einem neuen Quartal fällt auch die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € an. Ausgenommen hiervon sind die Vorsorgeuntersuchungen.
Leider kommt es vor, dass trotz all dieser Maßnahmen ein Zahn nicht mehr zu retten ist. Dann sind wir für Sie mit unseren Festzuschüssen zum Zahnersatz da. Lesen Sie hierzu mehr unter der Rubrik Zahnersatz.
Viele Operationen können heute ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen also nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Operation wieder nach Hause. Solche ambulanten Operationen wurden durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken möglich. Die Kosten hierfür tragen selbstverständlich wir.
Wer an körperlichen oder seelischen Krankheiten erkrankt, braucht spezielle Hilfe. Die bekommen Sie beim psychologischen Psychotherapeuten oder psychotherapeutisch tätigen Arzt.
Versicherte zahlen pro Quartal 10,00 € Praxisgebühr bei ihrem ersten Besuch, es sei denn sie wurden von einem anderen Arzt überwiesen.