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Groz-Beckert

Fahr- und Transportkosten

Vater schiebt Sohn auf BobbycarWir zahlen Fahr- und Transportkosten bei stationären und teilstationären Leistungen (z.B. Krankenhausbehandlung) sowie bei ambulanten Operationen, wenn dadurch ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.

Hier erfahren Sie mehr über Zuzahlung, Eigenanteil und Sonderregelungen für die Kostenübernahme.

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Erfahren Sie mehr über Fahr- und Transportkosten

 

Kostenübernahme für Rettungsfahrten

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten für Rettungsfahrten oder für die Flugrettung zum Krankenhaus.


Höhe der Zuzahlung

Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.

Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. In bestimmten Fällen können daneben auch die Kosten für den erforderlichen Gepäcktransport übernommen werden. Hierüber gibt Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner gerne Auskunft.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.


Ausnahmen und Sonderregelungen für die Kostenübernahme

Ausnahmen gibt es bei zwingend medizinisch erforderlichen Serienbehandlungen, wie z. B. bei Dialyse, onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie.

Auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "BL" oder "H" sowie für Versicherte in den Pflegestufen 2 oder 3 können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Die Kostenübernahme ist vorher durch uns zu genehmigen.

Allerdings fällt auch bei ambulanten Fahrten die oben beschriebene Zuzahlung an.

 

Ansprechpartner

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