Wir übernehmen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.
Nicht immer reicht bei einer Krankheit die Behandlung mit Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Hierzu zählen vor allem Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.
Für BKK Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten des Heilmittels, zuzüglich 10,00 € je Verordnung.
Ansprechpartner
Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen werden Hilfsmittel zur Unterstützung benötigt. Das sind z.B. Krankenlifter, Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10% für jedes Hilfsmittel, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. In keinem Fall zahlen Sie aber mehr als die tatsächlichen Kosten. Ist das Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt (z.B. Ernährungssonden), beträgt die Zuzahlung 10% je Packung, höchstens aber 10,00 € für den gesamten Monatsbedarf.
Die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen dürfen nur noch in ganz bestimmten medizinischen Ausnahmefällen übernommen werden. Welche diese sind, verraten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Mit einer Zusatzversicherung für Sehhilfen müssen Sie bei Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen keine Kompromisse eingehen. Mit dem BKK ExtraPlus Tarif BKKA können Sie sich die Brille leisten, die Ihnen wirklich gefällt. Auch bei Heil- und Hilfsmitteln können Sie mit dem BKK Extraplus Tarif BKKN weitere Leistungen privat absichern.
Klicken Sie einfach auf die untenstehenden Links und erfahren Sie mehr zu den kostengünstigen Exklusivangeboten der Barmenia für BKK Versicherte, z. B. für Sehhilfen und Heil- und Hilfsmittel
Ansprechpartner