Home > Basisleistungen von A-Z > Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall
Groz-Beckert

Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Mutter mit ihren TöchternIm Krankheitsfall sind Sie durch die BKK Groz-Beckert abgesichert.

Erfahren Sie mehr über Krankengeld

_

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Bei langwierigen Erkrankungen übernehmen wir den Verdienstausfall in Form von Krankengeld, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist. Für Arbeitnehmer ist dies meistens nach 6 Wochen der Fall.

Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) berücksichtigt, für die Beiträge entrichtet wurden.

Außerdem übernehmen wir in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Beiträge zur Krankenversicherung sind aus dem Krankengeld meistens nicht zu entrichten.

Höchstbetrag Krankengeld (Netto)
Über die individuelle Dauer des Bezugs und die Höhe des Krankengeldes beraten wir Sie gerne persönlich.

kalendertäglich
2011 = 75,62 €
2010 = 76,46 €
2009 = 74,93 €
2008 = 73,19 €


Zusätzliche Absicherung

Die Krankentagegeldversicherung BKK ExtraPlus Tarif BKKT der Barmenia schützt Sie vor Einkommensverlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit, indem sie die Lücke zu Ihrem Nettoeinkommen schließt.

Erfahren Sie mehr über die kostengünstigen Exklusivangebote der Barmenia.


Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zu Hause pflegen und deshalb nicht arbeiten können, zahlen wir Ihnen Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und Kind (insgesamt maximal für 25 Arbeitstage im Jahr). Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt hierbei keine Altersbeschränkung.


Alleinerziehende Mütter oder Väter

Für alleinerziehende Mütter oder Väter verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. auf insgesamt maximal 50 Arbeitstage.

Manche Arbeitgeber oder Tarifverträge sehen für die Erkrankung eines Kindes einen Anspruch auf bezahlte Freistellung vor. Selbstverständlich ist diese tarif- oder arbeitsvertragliche Sozialleistung vorrangig.


Sie möchten wissen, was Ihr Arzt festgestellt hat?

Mit dem Diagnoseschlüssel ICD 10 erfahren Sie, welche Diagnose Ihr Arzt gestellt hat.

 

Ansprechpartner

Anna Lehmann

Nicole Merz

Andrea Staffe

Regine Lebherz

Nach oben