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Groz-Beckert

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangerer Bauch einer FrauBei Schwangerschaft und Mutterschaft bietet die BKK Groz-Beckert spezielle Leistungen an.

Erfahren Sie mehr zu

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Schwangerschaft und Entbindung

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, werden während einer Schwangerschaft mehrere Vorsorgeuntersuchungen als Leistung unserer BKK angeboten. Diese tragen zu einer größeren Sicherheit von Mutter und Kind bei.

Und das beste daran: Den Großteil dieser Leistungen erhalten Sie zuzahlungsfrei!


Vorsorgeprogramme "Hallo Baby" und "Hallo Eltern"

Ergänzt um unsere speziellen Vorsorgeprogramme für zur Senkung der Frühgeburtenrate und zur Unterstützung der werdenden Eltern möchten wir Sie und Ihre Familie in diesem besonderen Lebensabschnitt bestmöglich mit Leistungen, Beratung und Hilfe versorgen.

Mehr zum Vorsorgeprogramm "Hallo Baby"
Mehr zum Vorbereitungsprogramm "Hallo Eltern"


Besondere Gesundheitsvorsorge für Ihren Säugling

Wir unterstützen die besondere Gesundheitsfürsorge für ihren Säugling. Informieren Sie sich über die Vorteile, die Sie als BKK-Mitglied hier haben, und den exklusiven Service von VITA 34.


Kostenübernahme

Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. Wir bezahlen auch die Pflegekosten zu Hause und stellen gegebenenfalls eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Außerdem tragen wir die Kosten für eine Hebamme, für Medikamente und für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung.


Mutterschaftsgeld

Auch wenn Sie als Schwangere in den Mutterschutz gehen, erhalten Sie weiterhin Geld. Während der Schutzfrist, die in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung beginnt und 8 Wochen nach der Entbindung endet, bezahlen wir Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis zum Beginn der Schutzfrist bestanden hat oder das Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst ist. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber pro Kalendertag 13,00 € nicht übersteigen. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis auf das bisherige Nettoarbeitsentgelt auf, solange das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer bereits laufenden Elternzeit ruhend gestellt ist.

Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der Leistungen des Arbeitsamtes.


Elternzeit und Elterngeld

Sind Mütter und/oder Väter erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann können sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Eltern können entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen. Das Elterngelt richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Allerdings gibt es keine Einkommensgrenzen. Damit bekommen alle Eltern Elterngeld.

Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds erhalten Sie selbstverständlich bei uns.


Antragsformulare

Antragsformulare hält die für Ihren Wohnort zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung (Einwohnermeldeamt) bereit. Selbstverständlich können Sie die Antragsformulare auf der Website der L-Bank herunterladen oder bei der L-Bank Familienförderung, Staatsbank für Baden-Württemberg, Schlossplatz 12, 76113 Karlsruhe anfordern.


Ansprechpartner

Anna Lehmann

Nicole Merz

Andrea Staffe

Regine Lebherz


 

Empfängnisregelung und Verhütung

Wir übernehmen die Kosten der ärztlichen Beratung, die damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Bei Frauen übernehmen wir bis zum 20. Geburtstag die Kosten für bestimmte Verhütungsmittel (z.B. Pille oder Spirale).

 

Schwangerschaftsabbruch

Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir die Kosten für die ärztliche Beratung zur Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, über erforderliche ärztliche Untersuchungen sowie für notwendige Medikamente und Eingriffe. Sollte dabei ein stationärer Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig sein, kommen wir auch für diese Kosten auf.

Nicht rechtswidrig bedeutet, dass unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach Meinung des Arztes eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren droht.

 

Künstliche Befruchtung

Zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zum Leistungskatalog unserer BKK gehören. In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über unsere Leistungen.

 

Ansprechpartner

Anke Andreska

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