Ob und in welchem Umfang eine Versorgung mit Zahnersatz erforderlich ist, stellt der Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest.
Hierzu gehört selbstverständlich auch eine ausführliche Patientenberatung. Die Entscheidung, in welchem Umfang Sie eine Behandlung wünschen, treffen Sie selbst.
Auf Basis der Beratung und Ihren Wünschen erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Dieser stellt gleichzeitig den Kostenübernahmeantrag für unsere BKK dar.
Sobald Sie diesen bei uns einreichen, wird dieser geprüft. Danach errechnen wir unseren Zuschuss zum Zahnersatz. An den Kosten Ihres Zahnersatzes beteiligen wir uns mit einem sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Dieser beträgt grundsätzlich 50% der Kosten für die Regelversorgung.
Ein Beispiel
Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich aus zwei Gründen: Erstens bleiben die Zähne gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu tragende Eigenanteil geringer, wenn doch einmal Zahnersatz notwendig wird.
Für Versicherte, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung der Zähne bemühen, erhöht sich der Festzuschuss um 20%. Die Voraussetzung für diesen Zahnersatz-Bonus ist erfüllt, wenn sich ein Versicherter nachweislich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung mindestens einmal in Jahr (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Halbjahr) zahnärztlich hat untersuchen lassen.
Bei Nachweis der oben genannten zahnärztlichen Untersuchungen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erhöht sich der Festzuschuss nochmals um weitere 10%.
Falls Sie schon vorher wissen möchten, was ungefähr auf Sie zukommt, können Sie Ihren voraussichtlichen Eigenanteil schon mal selbst errechnen: mit dem Zahnersatz-Eigenanteilsrechner.
Die private Zusatzvorsorge BKK ExtraPlus Tarif BKKA, AZ oder AZ+ der Barmenia hilft Ihnen, Ihr Lächeln ein Leben lang zu erhalten – ohne sich vor hohen Kosten fürchten zu müssen.
Hier finden Sie nähere Details zu den kostengünstigen Exklusivangeboten der Barmenia.
Damit Versicherte durch den von ihnen zu tragenden Eigenanteil nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber Regelungen vorgesehen, die eine finanzielle Überforderung verhindern sollen. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch.