
Der Gesetzgeber hat für Leistungen der Krankenkasse grundsätzlich eine Zuzahlung von 10% der Kosten vorgesehen. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 5 Euro und ein Höchstbetrag von 10 Euro. Die Zuzahlungen dürfen allerdings die tatsachlichen Kosten einer Leistung nicht überschreiten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen grundsätzlich befreit. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Fahrkosten.
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Leistung der BKK |
Zuzahlung |
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Anschlußrehabilitation |
10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
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Arznei- und Verbandmittel |
10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Arznei- oder Verbandmittels |
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Arztbesuch (ambulant) |
10 Euro pro Quartal für jeden ersten Arztbesuch, Ausnahmen: Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Überweisungen. |
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Fahrkosten |
10% des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten der Fahrt |
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Haushaltshilfe |
10% der Kosten pro Tag, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro |
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Häusliche Krankenpflege |
10% der Kosten pro Tag, höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung |
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Heilmittel |
10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung |
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Hilfsmittel |
10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro |
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Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel |
10% der Kosten je Packungseinheit, jedoch nicht mehr als 10 Euro für den Monatsbedarf |
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Krankenhausbehandlung |
10 Euro pro Tag, höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr |
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Rehabilitationsleistungen (ambulant und stationär) |
10 Euro pro Tag |
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Vorsorgeleistungen (stationär) |
Bei Familien berechnet sich diese Belastungsgrenze für Zuzahlungen aus den Einnahmen der gesamten Familie. Die Bruttoeinnahmen von Ehegatten und familienversicherten Kindern werden also zusammengerechnet. Das Einkommen anderer im Haushalt lebender Personen (z.B. Eltern oder Schwiegereltern) bleibt bei der Berechnung der Belastungsgrenze unberücksichtigt.
Sie können sich schon vorab ausrechnen, wo Ihre Belastungsgrenze liegt und ab wann Sie sich befreien lassen können: mit dem Zuzahlungsrechner
Weitere Informationen zu den Themen Zuzahlung und Befreiung von den Zuzahlungen halten Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen gerne für Sie bereit.