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Groz-Beckert

Kieferorthopädische Behandlung

Junge Frau zeigt schöne Zähne bei einem breiten Lächeln

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.

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Kostenübernahme für Kinder unter 18 Jahren

Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Übernahme in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten der Behandlung für das erste Kind.

Für jedes weitere Kind werden 90 % erstattet, solange beide Kinder gleichzeitig behandelt werden.


Sonderregelung bei Behandlungsbedürftigkeit

Wenn Sie selbst das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten der Behandlung schwerer behandlungsbedürftiger Kieferanomalien übernommen.


Kostenerstattung

Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %) der entstandenen Kosten. Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei.

 

Ansprechpartner

Anna Lehmann

Nicole Merz

Andrea Staffe

Regine Lebherz

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