
Dann werden Sie Mitglied der BKK Groz-Beckert. Das ist ganz einfach und unkompliziert, wenn Sie Mitarbeiter der Groz-Beckert sind.
In den folgenden Punkten erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie für den Kassenwechsel tun müssen. Und was es dabei an Regeln zu beachten gibt, wie beispielsweise die Bindungs- und Kündigungsfrist.
Die BKK Groz-Beckert ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse exklusiv für Groz-Beckert-Mitarbeiter. Um in den Genuss unserer vielen Extraleistungen und besonderen Angebote zu kommen, müssen Sie bei Groz-Beckert arbeiten bzw. über einen Groz-Beckert-Mitarbeiter bei uns familienversichert sein. Wir beraten Sie gerne bei Fragen und Unsicherheiten.
Sie entscheiden, wann Sie Ihre bisherige Krankenkasse verlassen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat des Kündigungseingangs bei der bisherigen Krankenkasse möglich. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Sie haben immer eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten einzuhalten.
Beispiel
Kündigung (Eingang bei der bisherigen Krankenkasse) am 14. Januar = Kündigung zum 31. März
Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein müssen. Dabei wird die Kündigungsfrist voll eingerechnet.
Ihre bisherige Krankenkasse prüft nach Eingang der Kündigung die Bindungsfrist. Ist diese erfüllt, erhalten Sie umgehend eine Kündigungsbestätigung. Ist dagegen die 18-monatige Bindungsfrist noch nicht erfüllt, wird der Kündigungszeitpunkt automatisch zum nächstmöglichen Austrittstermin verschoben und Sie werden entsprechend verständigt.
Wenn Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, besteht eine Ausnahme von der Bindungsfrist. Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des, der Zusatzbeitragserhebung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.
Beispiel
Erhebung des Zusatzbeitrags ab 01. Januar = Sonderkündigungsrecht bis 28.Februar
Dabei ist die zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten:
Beispiel
Kündigung (Eingang bei der bisherigen Krankenkasse) am 25. Februar = Kündigung zum 30. April