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Groz-Beckert

Kassenwechsel

Lachendes Mädchen im Kleid

Sie möchten unsere Vorteile auch genießen?

Dann werden Sie Mitglied der BKK Groz-Beckert. Das ist ganz einfach und unkompliziert, wenn Sie Mitarbeiter der Groz-Beckert sind.

In den folgenden Punkten erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie für den Kassenwechsel tun müssen. Und was es dabei an Regeln zu beachten gibt, wie beispielsweise die Bindungs- und Kündigungsfrist.

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Erfahren Sie mehr über den Kassenwechsel

 

Exklusiv für Mitarbeiter von Groz-Beckert

Die BKK Groz-Beckert ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse exklusiv für Groz-Beckert-Mitarbeiter. Um in den Genuss unserer vielen Extraleistungen und besonderen Angebote zu kommen, müssen Sie bei Groz-Beckert arbeiten bzw. über einen Groz-Beckert-Mitarbeiter bei uns familienversichert sein. Wir beraten Sie gerne bei Fragen und Unsicherheiten.


So werden Sie Mitglied bei der BKK Groz-Beckert

  1. Kündigen Ihrer jetzigen Krankenkasse die Mitgliedschaft.
  2. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung.
  3. Reichen Sie diese zusammen mit Ihrer Beitrittserklärung bei der BKK Groz-Beckert ein.
  4. Wir stellen Ihnen umgehend eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus,
    sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben.
  5. Legen Sie diese Bescheinigung bitte schnellstmöglich Ihrem Arbeitgeber vor.
    Auf Wunsch senden wir die Bescheinigung auch direkt an Ihren Arbeitgeber – sagen Sie uns einfach Bescheid.
  6. Der Arbeitgeber nimmt nun die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und die Anmeldung zu unserer BKK vor.
  7. Damit sind Sie Mitglied der BKK Groz-Beckert.

Die Kündigungsfrist

Sie entscheiden, wann Sie Ihre bisherige Krankenkasse verlassen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat des Kündigungseingangs bei der bisherigen Krankenkasse möglich. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Sie haben immer eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten einzuhalten.

Beispiel
Kündigung (Eingang bei der bisherigen Krankenkasse) am 14. Januar = Kündigung zum 31. März


Die Bindungsfrist

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse mindestens 18 Monate Mitglied gewesen sein müssen. Dabei wird die Kündigungsfrist voll eingerechnet.

Ihre bisherige Krankenkasse prüft nach Eingang der Kündigung die Bindungsfrist. Ist diese erfüllt, erhalten Sie umgehend eine Kündigungsbestätigung. Ist dagegen die 18-monatige Bindungsfrist noch nicht erfüllt, wird der Kündigungszeitpunkt automatisch zum nächstmöglichen Austrittstermin verschoben und Sie werden entsprechend verständigt.


Was ist, wenn meine bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?

Wenn Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, besteht eine Ausnahme von der Bindungsfrist. Im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des, der Zusatzbeitragserhebung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.

Beispiel
Erhebung des Zusatzbeitrags ab 01. Januar = Sonderkündigungsrecht bis 28.Februar

Dabei ist die zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten:

Beispiel
Kündigung (Eingang bei der bisherigen Krankenkasse) am 25. Februar = Kündigung zum 30. April

 

Ansprechpartner

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