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Groz-Beckert

Elektronische Gesundheitskarte

Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt

Und sie wird zukünftig die bisherige Versichertenkarte ablösen. Hier erfahren Sie, warum die eGK eine sinnvolle Sache ist und wie Sie zu Ihrer persönlichen Karte mit eigenem Lichtbild kommen:

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Ihr Lichtbild für die eGK online hochladen

Auf der Vorderseite Ihrer eGK wird Ihr Foto abgebildet sein. Deshalb benötigen wir ein aktuelles Lichtbild von Ihnen. Falls Sie Fragen haben, beanworten wir diese gerne.

Hier finden Sie die Upload-Maske für Ihr Bild: bkk-gb.orderyourcard.com

 

So sieht die eGK aus

  1. Mikrochip (Name, Anschrift, Versichertenstatus, Geburtsdatum, Krankenkasse)
  2. Personalisierungsfeld: Name, Krankenkasse, Kassennummer, Versichertennummer
  3. Personalisierungsfeld: das Foto des Versicherten
  4. Erkennungsmerkmal: Kennzeichnung der Karte in Blindenschrift

 

Welche Infos enthält die eGK?

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Versichertenstatus
  • Anschrift
  • Daten Ihrer Krankenkasse

 

Auslandskrankenschein inklusive

Die Rückseite Ihrer eGK ist gleichzeitig auch Ihre „European Health Insurance Card" (EHIC).

Sie ist die neue Version des bekannten "Auslandskrankenscheins", mit dem Sie auch in den Ländern der Europäischen Union (EU)* medizinisch abgesichert sind:

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Aktuelle Vorteile der eGK

  • mehr Schutz vor Missbrauch durch Bild
  • weniger Verwaltungsaufwand
  • für Sie als Patient/in ändert sich nichts im Ablauf

Zukünftige Vorteile der eGK

Die eGK wird nach und nach um weitere Funktionen erweitert, die Ihre Behandlung noch unkomplizierter und sicherer machen:

  • erweiterter Schutz vor Missbrauch durch PIN-Code
  • Daten können beim Arzt aktualisiert werden
  • zielgerichtete Patienteninformationen für eine optimale Behandlung
  • Wichtige Daten im Notfall (chronische Krankheiten, Allergien)
  • mehr Behandlungsqualität und Sicherheit bei Arzneimitteln (Vermeidung von Komplikationen und Nebenwirkungen)
  • bessere Behandlung durch direkte Information für den Arzt
  • Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (Impfungen, Diagnosen, OPs, Röntgenuntersuchungen usw.)

Sie sehen, die eGK wird Ihren Patientenstatus und die Geschwindigkeit und Behandlungsqualität verbessern. Wenn Sie noch Fragen zur eGK haben, beantworten wir diese gerne:

 

Ihr Ansprechpartner zur eGK

Markus Biehler

 

* Zur EU gehören:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nord- irland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griech. Teil).

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst zusätzlich:
Island, Liechten- stein und Norwegen.

Die eGK gilt nicht für:
Für die Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei gelten spezielle Vordrucke.

Der Anspruch auf Leistungen ist grundsätzlich auf akut eingetretene Erkrankungen beschränkt.



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