Home > BKK im Ausland > Krankenversicherungssschutz weltweit
Groz-Beckert

Weltweiter Reise-Krankenversicherungsschutz

Motorrad auf Landstraße im AbendrotWenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes erkranken, müssen Sie meist mit erheblichen Kosten rechnen. Das kann schnell teuer werden.

Für Sie als Mitglied unserer BKK Groz-Beckert ist das kein Problem

Damit der Traumurlaub nicht zum finanziellen Albtraum wird, beinhaltet die Mitgliedschaft in unserer starken Versichertengemeinschaft eine für Sie beitragsfreie Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz:

_

100 % Kostenerstattung in den ersten sechs Wochen

Bei allen Urlaubsreisen besteht für die ersten sechs Wochen und bei allen Dienstreisen für die ersten zwei Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung für akut auftretende ambulante und stationäre Heilbehandlungen inklusive ärztlich verordneter Arznei-, Verband-, und Heilmittel sowie bestimmte Hilfsmittel.

Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz sind mitversichert. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt unser Kooperationspartner für diesen exklusiven Service, die Barmenia Krankenversicherung a.G, sogar die Mehrkosten für einen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug zu 100 Prozent.


Unter allen Bedingungen optimal abgesichert

Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport werden jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges erster Klasse erstattet. Sollte die Rückreise aus medizinischen Gründen vor dem Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich sein, verlängert sich der Versicherungsschutz entsprechend, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann.

Wenn Sie Leistungen im Ausland in Anspruch nehmen, achten Sie bitte darauf, dass auf der Rechnung folgende Angaben sind:

  • Bei Arztrechnungen:
    Name und Anschrift des Arztes | Name und Geburtsdatum der behandelten Person | Diagnosen | Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
  • Bei Rechnungen über Arzneimittel:
    Name der erkrankten Person | Verordnete Arzneimittel | Preise | Quittungsvermerke

Zahnbehandlung im Ausland

Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommen Behandlungen enthalten. Sollten Sie im Ausland erkranken und Rechnungen erhalten haben, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir werden dann sofort alles Notwendige für Sie veranlassen.

Sie haben bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen und möchten diese mit den Leistungen der Barmenia vergleichen? Dann senden wir Ihnen gerne die ausführlichen Versicherungsbedingungen zu. Rufen Sie uns einfach an.

 

Ansprechpartner

Anna Lehmann

Nicole Merz

Andrea Staffe

Regine Lebherz

Nach oben