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Groz-Beckert

Beauftragter für Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens - GMG - wurde zum 01.01.2004 jede öffentliche Verwaltung verpflichtet, eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (sog. Korruptionsbeauftragter) einzurichten. So sollen Versicherte, Arbeitgeber, Leistungserbringer und Mitarbeiter der BKK die Möglichkeit erhalten, Fehlverhalten im Gesundheitswesen aufzudecken und an dessen Beseitigung mitzuwirken.

Insbesondere soll der Korruptionsbeauftragte Hinweisen nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit unseren Aufgaben deuten und glaubhaft erscheinen. Die uns treuhänderisch überlassenen Beiträge sollen so vor Mißbrauch geschützt werden.

Herr Hauer an seinen Schreibtisch sitzend

Aus diesem Grunde wurde mit Wirkung vom 16.03.2004 bzw. 19.11.2004

Herr Ralf Hauer

Tel. 07431 10-2182
Fax: 07431 10-62182

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

zum Beauftragten zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der BKK bzw. der BKK Pflegekasse bestellt.

Sollten Sie seriöse Anhaltspunkte für entsprechendes Verhalten haben oder über konkrete Informationen verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Hauer.

Berichte zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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